Auf einen Blick

Kontinent
Afrika
Jagdsystem
Konzessionsjagd
Wildarten im Atlas
6
Zuständige Stelle
Uganda Wildlife Authority (UWA)
ISO-Code
UG
Konzessionsjagd

Jagdsystem

Flächen oder Abschusskontingente werden an Konzessionäre oder Veranstalter vergeben. Gäste jagen in der Regel über den Konzessionär und mit einem lizenzierten Berufsjäger.

Rechtlicher Hinweis: UWA reguliert 5 Wilderness Areas. Besonderheit: 75% der Einnahmen gehen an lokale Communities. Registered Guides gemäß Sektion 52 gesetzlich zwingend. Jagd auf Großprädatoren (Löwe, Leopard, Elefant) strikt verboten.

Jagd in Uganda

Grundlage ist der Uganda Wildlife Act, 2019 (Act No. 17 of 2019). Die Uganda Wildlife Authority (UWA) setzt das Gesetz unter Aufsicht des Tourismusministeriums um. Wild gehört dem Staat. Die Jagd in Wildlife Protected Areas ohne Erlaubnis ist eine Straftat (Sections 29 und 30). Regulierte Sportjagd läuft über Wildlife Use Rights; Class A verleiht das Recht zu jagen (Section 35). Nutzungsrechte ohne entsprechende Berechtigung sind verboten (Section 36).

Gastjäger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz jagen nur im Rahmen vertraglich vergebener Konzessionen. Part VII (Sections 51 und 52) stellt das unlizenzierte Auftreten als Berufsjäger oder Trapper unter Strafe; Jagdgäste werden von einem durch die UWA lizenzierten Professional Hunter geführt. Eine Anerkennung des Heimatjagdscheins als ugandische Jagdkarte kennt das Gesetz nicht.

Waffen unterliegen dem nationalen Firearms Act und brauchen eine Vorabgenehmigung, die der Veranstalter mit der UWA und der Polizei klärt. Trophäen geschützter Arten brauchen Ausfuhrpapiere der UWA. Die Einfuhr in die EU richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97.

Grundlage: Uganda Wildlife Act & UWA Conservation Tariff; The Uganda Wildlife Act, 2019 (Act No. 17 of 2019); Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels; Ein- und Ausfuhr von Jagdtrophäen; Verordnung (EU) Nr. 258/2012

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage und zuständige Stellen

Die Uganda Wildlife Authority (UWA) unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für Tourismus, Wildtiere und Antiquitäten. Wildtiere und -pflanzen in Uganda gehören dem Staat im Namen der Bevölkerung, sofern sie nicht rechtmäßig erlegt oder genutzt werden. Die Uganda Wildlife Authority (UWA) ist die staatliche Behörde, die für den Schutz und die Verwaltung der Wildtiere in Uganda verantwortlich ist. Die Behörde untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Tourismus, Wildtiere und Antiquitäten. Die Uganda Wildlife Authority (UWA) ist verpflichtet, Wildtiere nachhaltig zu bewirtschaften und Wildschutzgebiete in Partnerschaft mit benachbarten Gemeinschaften und anderen Stakeholdern zu verwalten.

Bestimmung

Jagdsystem im Einzelnen

Die Jagd in Uganda ist streng reguliert. Wildtiere im natürlichen Lebensraum in Uganda gehören dem Staat. Das Gesetz regelt die Verteilung von Wildtier-Eigentumsrechten durch Lizenzen oder Wildtier-Nutzungsrechte. Das Wildtier-Nutzungsrecht der Klasse A verleiht das Recht, Wildtiere zu jagen. Unberechtigtes Betreten oder Aufenthalt in Wildschutzgebieten ist eine Straftat. Bei der Jagd auf Schädlinge darf die Wildlife Authority oder eine andere zuständige Behörde die Dienste eines professionellen Jägers oder Fallenstellers beauftragen.

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Wer Trophäen in die Bundesrepublik Deutschland oder in die Europäische Union einführt, muss dem Zoll die WA-Einfuhrgenehmigung im Original samt gelber Kopie und außerdem die WA-Ausfuhrgenehmigung im Original präsentieren. Die gelbe Kopie der WA-Einfuhrgenehmigung, die den Zollabfertigungsvermerk trägt, verbleibt beim Einführer. Dieses Dokument dient als unbegrenzt gültiger Herkunfts- und Besitznachweis für die eingeführten Trophäen. Die WA-Einfuhrgenehmigung ist mit einem Vermarktungsverbot verbunden. Für die Einfuhr von Jagdtrophäen aus Drittländern zum persönlichen Gebrauch, die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) stehen, sind ein WA-Ausfuhrdokument des Ursprungslandes und eine WA-Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich. Eine WA-Einfuhrgenehmigung wird nur dann erteilt, wenn für die betreffende Art eine Abschussquote besteht, die das CITES-Sekretariat international verifiziert und die Wissenschaftliche Prüfgruppe der Europäischen Union anerkannt hat. Eine Einfuhrgenehmigung wird erst erteilt, wenn eine Kopie des WA-Ausfuhrdokumentes vorgelegt wurde. Für die Einfuhr von Jagdtrophäen aus Drittländern als persönliche Gebrauchsgegenstände von Arten, die in den Anhängen C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 stehen, sind keine artenschutzrechtlichen Dokumente erforderlich. Alle Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union aufgeführt sind, unterliegen einem nationalen Besitz- und Vermarktungsverbot. Ausnahmen von den Besitzverboten für Jagdtrophäen, die aus Drittländern eingeführt werden sollen, können durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erteilt werden. Der Antrag ist formlos unter Angabe der Art und des Ursprungslandes sowie mit einer Kopie der Jagdlizenz einzureichen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfallverfahren auf Grundlage eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Behörde. Der Antrag auf Ausnahme ist ohne Formvorschriften einzureichen, wobei die Art und das Ursprungsland angegeben sowie eine Kopie der Jagdlizenz beigefügt werden müssen. Die Entscheidung über die Ausnahme wird im Einzelfallverfahren auf Grundlage eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Behörde getroffen.

Wild & Jagdbarkeit

Jagdbare und geschützte Arten

Die Uganda Wildlife Authority (UWA) verwaltet 10 National Parks, 12 Wildlife Reserves und 7 Wildlife Sanctuaries und berät bei der Verwaltung von 5 Community Wildlife Areas. Die Uganda Wildlife Authority (UWA) ist verantwortlich für die Bewirtschaftung von Wild in Uganda und die Überwachung von Wildaktivitäten innerhalb und außerhalb geschützter Gebiete. Die Uganda Wildlife Authority (UWA) ist Ugandas Regierungsbehörde für die Bewirtschaftung und Schutz der Wildtiere in und außerhalb geschützter Gebiete. Die Uganda Wildlife Authority (UWA) setzt verschiedene Strategien ein, um Wildtiere zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften. Dazu gehören die Beteiligung der Gemeinschaften an der Wildtierbewirtschaftung, Einnahmenaufteilung, kooperative Bewirtschaftung, Verwaltung von Problemwildtieren, Wildtiernutzungsberechtigung und Erhaltungsbildung.

Wildarten

6 im Jagdatlas erfasst

Das Land im Überblick

Uganda ist ein Binnenstaat in Ostafrika mit 241.038 Quadratkilometern Gesamtfläche, durch dessen Süden der Äquator verläuft. Nachbarn sind der Südsudan, Kenia, Tansania, Ruanda und die Demokratische Republik Kongo; zu Kenia und Tansania führt die Grenze teils durch den Victoriasee.

Der größte Teil des Landes liegt auf einem Plateau um 1000 Meter Höhe, wodurch das tropische Klima gemildert ist. Seen, der Weiße Nil und Savannen bestimmen die Landschaft, tropischen Regenwald gibt es in Nationalparks im Südwesten, der Nordosten ist semiarid. Höchster Punkt ist mit 5110 Metern der Margherita Peak im Ruwenzori-Gebirge. Geschützt sind neun Nationalparks und sechs Wildreservate; das größte Schutzgebiet ist der Murchison-Falls-Nationalpark.

Formal ist Uganda eine präsidentielle Republik, regiert wird es autoritär. Verwaltet wird das Land in vier Regionen und darunter in 135 Distrikten sowie der Hauptstadt Kampala. Amtssprachen sind Englisch und Swahili, im Königreich Buganda zusätzlich Luganda. Am 9. Oktober 1962 wurde Uganda vom Vereinigten Königreich unabhängig.

Grundlage: Artikel „Uganda“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 21. Oktober 2026

Lage und Gelände

  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Internationaler Flughafen (IATA-Code)
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Mount Stanley (4979 m)
Gebirge
Ruwenzori-Gebirge
Gewässer
Albertsee · Kyogasee · Lake Kwania · Bunyonyi
Internationale Flughäfen
Entebbe (EBB)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise nach Uganda sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Allgemeine Landesinformation

Wikipedia: Uganda

Abgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Uganda
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz