Auf einen Blick

Kontinent
Europa
Jagdsystem
Revierjagd
Wildarten im Atlas
5
Jagdregionen
1
Zuständige Stelle
British Association for Shooting and Conservation (BASC) / Police
ISO-Code
GB
Revierjagd

Jagdsystem

Das Jagdrecht ist an fest zugeschnittene Flächen gebunden, die meist verpachtet werden. Wer jagen darf, entscheiden Revierinhaber und Jagdbehörde; eine landesweite Einzelkarte gibt es nicht.

Rechtlicher Hinweis: Jagdrecht an Grundeigentum gebunden. EFP wird nach dem Brexit nicht mehr anerkannt. Ein UK-Sponsor muss für den Gastjäger ein Visitor's Firearm Permit bei der Polizei (z.B. PSNI in Nordirland) beantragen.

Jagd im Vereinigten Königreich

Im Vereinigten Königreich ist das Jagdrecht an das Grundeigentum gebunden. Artenschutz und Schonzeiten stützen sich auf den Wildlife and Countryside Act 1981; die Hirschjagd in Schottland zusätzlich auf den Deer (Scotland) Act. Es gibt keinen staatlichen Jagdschein nach mitteleuropäischem Muster. Gäste jagen mit Einladung des Grundeigentümers oder des beauftragten Veranstalters.

Nach dem Brexit gilt der Europäische Feuerwaffenpass nicht mehr als Einfuhrdokument. Ein in Großbritannien ansässiger Sponsor beantragt für den Gast ein Visitor's Firearm Permit oder Visitor's Shot Gun Permit nach Section 17 des Firearms (Amendment) Act 1988 beim Chief Officer of Police seines Bezirks (Form 107). Das Permit gilt höchstens zwölf Monate.

Nordirland hat ein eigenes Waffenrecht; dort ist die Police Service of Northern Ireland zuständig. Trophäen geschützter Arten unterliegen CITES; die Einfuhr in die EU richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97.

Grundlage: Visitor's Firearm Permit and Guest Hunting; Firearms (Amendment) Act 1988 section 17 (Visitors’ permits); Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Bestimmung

Jagdsystem im Einzelnen

Ein Permit kann bis zu zwölf Monate gelten, die Polizei kann jedoch in bestimmten Fällen die Dauer begrenzen.

Gastjäger

Was ein Jagdgast braucht

Ein Sponsor in Großbritannien kann den Antrag auf ein Visitor's Firearm Permit oder Visitor's Shot Gun Permit im Namen des ausländischen Jägers stellen. Die Antragstellung für Visitor's Firearm Permit oder Visitor's Shot Gun Permit sollte mindestens sechs Wochen vor der Reise erfolgen. Ein Visitor's Firearm Permit oder Visitor's Shot Gun Permit kann bis zu zwölf Monate gültig sein; die Polizei kann jedoch in bestimmten Fällen die Gültigkeit beschränken. In Nordirland sind Genehmigungen, die für Großbritannien ausgestellt wurden, nicht gültig. Zusätzliche Genehmigungen von den zuständigen Polizeibehörden sind erforderlich. Für das Besitzen von Schusswaffen aus dem Ausland in Nordirland benötigen ausländische Jäger eine Genehmigung durch den Police Service of Northern Ireland (PSNI).

Waffenrecht

Waffen und Munition

Für die Ausfuhr von Feuerwaffen aus der EU gelten die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 258/2012. Diese regelt die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen.

Wild & Jagdbarkeit

Jagdbare und geschützte Arten

Für Exemplare von Arten in Anhang C gelten besondere Vorschriften. Bei der Einfuhr in die Gemeinschaft sind vorab eine Einfuhrmeldung vorzulegen und die erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen. Für lebende Exemplare ist eine angemessene Unterbringung und Pflege erforderlich, was der Antragsteller mit Dokumenten nachweisen muss. Für Exemplare von Arten, die in Anhang C gelistet sind, müssen zusätzliche Dokumente wie Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen vorgelegt werden, um den rechtmäßigen Erwerb nachzuweisen. Für Exemplare der Arten des Anhangs A, die in Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder künstlich vermehrt worden sind, gelten abweichende Regelungen. Solche Exemplare werden nach den Vorschriften für Exemplare der Arten des Anhangs B behandelt, es sei denn, Artikel 8 findet Anwendung. Hybridpflanzen, bei denen ein Elternteil einer Art in Anhang A gelistet ist, unterliegen den Vorschriften des einschränkenderen Anhangs, wenn diese Art im Anhang einen diesbezüglichen Hinweis enthält. Werden Exemplare von Arten des Anhangs A in die Gemeinschaft eingeführt, müssen die notwendigen Kontrollen durchgeführt werden, und vorab ist bei der Einfuhrzollstelle die Einfuhrgenehmigung einer Vollzugsbehörde des Bestimmungsmitgliedstaats vorzulegen. Die Kommission kann allgemeine Ausnahmen für die Arten des Anhangs A gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii festlegen. Diese Ausnahmen müssen mit den sonstigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Einklang stehen. Für die Einfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs C in die Gemeinschaft müssen Einfuhrmeldungen vorgelegt werden. Die Mitgliedstaaten können den Besitz von Exemplaren, insbesondere lebender Tiere von Arten, die in Anhang A aufgeführt sind, verbieten. Für Exemplare der Arten des Anhangs B gelten die in Absatz 1 genannten Verbote, es sei denn, der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats kann nachgewiesen werden, dass sie gemäß den Rechtsvorschriften über die Erhaltung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten erworben und , falls sie von außerhalb der Gemeinschaft stammen , in diese eingeführt wurden. Bei der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A aus der Gemeinschaft ist eine von einer Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats, in dem sich die Exemplare befinden, erteilte Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung vorzulegen.

Wildarten

5 im Jagdatlas erfasst

Jagdregionen

Das Land im Überblick

Das Vereinigte Königreich liegt auf den Britischen Inseln nordwestlich des europäischen Festlands. Es umfasst die Insel Großbritannien, etwa ein Sechstel Irlands und rund 800 kleinere Inseln. Eine Landgrenze hat es nur zur Republik Irland (360 km). Größter der vier Landesteile ist England mit 130.395 km².

England ist überwiegend Tiefland mit Hügelketten, Wales fast ganz Mittelgebirge. Schottland gliedert sich in Highlands, Central Belt und Southern Uplands; der Ben Nevis ist mit 1345 m der höchste Gipfel der Britischen Inseln. Das Klima ist gemäßigt und feucht, nach Norden und Westen kühler und nasser: Jährlich fallen zwischen 600 mm in Essex und über 3000 mm in den westlichen Highlands. Bäume bedecken etwa 9 Prozent der Landfläche, größere Wälder gibt es vor allem in Schottland.

Der Staat ist eine parlamentarische Monarchie und ein Einheitsstaat ohne kodifizierte Verfassung. Schottland, Wales und Nordirland haben eigene Parlamente und Regierungen, England nicht. Rechtlich ist keine Amtssprache bestimmt, faktisch ist es Englisch; in Wales gilt daneben Walisisch, in Schottland seit 2005 Schottisch-Gälisch. Der EWG, später der EU, gehörte das Land von 1973 bis 2020 an.

Grundlage: Artikel „Vereinigtes Königreich“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 23. Oktober 2026

Lage und Gelände

Schottische Highlands
  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Ort
  • Internationaler Flughafen (IATA-Code)
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Ben Nevis (1343 m)
Gebirge
Grampian Mountains · Cambrian Mountains
Gewässer
Irische See · Nordsee · Hebridensee · Neagh · Loch Ness
Internationale Flughäfen
London Heathrow (LHR) · Glasgow (GLA) · Belfast (BFS) · London Gatwick (LGW) · Manchester (MAN) · Birmingham (BHX) · Leeds Bradford (LBA) · Liverpool John Lennon (LPL)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise in das Vereinigte Königreich sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Vereinigtes Königreich
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz