Taktik, Wind und Thermik
Diese Vorlage strukturiert die monatlichen Arbeits- und Jagdeinsätze im Revier systematisch. Sie stellt sicher, dass rechtzeitige Schadensverhütung vor den Ernteterminen der Landwirte erfolgt und Jagdruhephasen eingehalten werden.
Ausrüstung
Digitale Tabellenblätter, Revierkarte mit farbigen Zonen für Jagdruhe und Schwerpunktbejagung, Aufgabenlisten für Mitjäger und Begehungsscheininhaber.
Ziel und Grenzen
Praktisches Organisationswerkzeug für Jagdpächter zur Delegation von Aufgaben und lückenlosen Dokumentation der Revierarbeiten.
Voraussetzungen
Abstimmung mit den forstlichen und landwirtschaftlichen Bewirtschaftern über Einsaat- und Mähzeitpunkte sowie geplante Holzerntemaßnahmen.
Schritt für Schritt
1. Monatsweise Erfassung von Pflegearbeiten (Salzlecken beschicken, Hochsitze reparieren, Schneisen freischneiden). 2. Einteilung von Jagdschwerpunkten nach Mondphasen (Schwarzwildbejagung an Schadflächen). 3. Festlegung fester Termine für gemeinsame Reviertage und revierübergreifende Bewegungsjagden. 4. Quartalsweise Soll-Ist-Vergleiche der Abschussplanerfüllung. 5. Dokumentation von Biotopverbesserungsmaßnahmen für den Hegeringsbericht.
Sicherheit
Verteilung von Aufgaben nur an eingewiesene Personen mit gültigem Motorsägenschein und Schutzausrüstung bei forstlichen Arbeiten.
Vorgaben aus Merkblättern und Verordnungen
Eigenjagdbezirke bilden zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Die Länder können die Mindestgröße abweichend festsetzen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie zusammenhängend mindestens 150 Hektar umfassen. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist die Jagdgenossenschaft berechtigt, das Jagdrecht auszuüben. In der Regel verwertet die Jagdgenossenschaft das Jagdnutzungsrecht, indem sie die Jagd verpachtet. Die Fläche, auf der ein Jagdpächter das Jagdrecht ausüben darf, darf 1.000 Hektar nicht überschreiten. Ein Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Für die Jagdpacht soll eine Dauer von mindestens neun Jahren vereinbart werden. Die Länder können die Mindestpachtzeit höher festsetzen, und ein laufender Vertrag kann auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Der Pächter muss einen Jahresjagdschein besitzen und bereits drei Jahre vorher einen solchen in Deutschland besessen haben. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Falls dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen wurde, erlischt der Jagdpachtvertrag. Die zuständige Behörde kann einen Jagdpachtvertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet sind oder eine vertragsmäßige Jagdausübung die Vorschriften des § 1 Abs. 2 verletzen könnte.
Rechtspflichten
Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) darf die Jagd auf Wild nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4ff. ausgeübt werden.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Revier-Jahresplan als Druck- und Tabellenvorlage
Brauche ich einen Jahresplan, wenn ich nur ein kleines Revier habe?
Ja. Gerade in kleinen Revieren sorgt ein Plan dafür, dass nichts vergessen wird bis von der UVV-Prüfung der Hochsitze bis zum Abschussplan-Termin.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Österreich, Deutschland, Schweiz
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 2 Primärquellen hinterlegt
