Taktik, Wind und Thermik
Das Sicherheitsbriefing vor einer Bewegungs- oder Gesellschaftsjagd ist die rechtliche und organisatorische Grundlage für den unfallfreien Ablauf. Vor der Ansprache Windrichtung und Geländebeschaffenheit erläutern, damit Schützen wissen, wo mit Wildwechseln und Treibern zu rechnen ist.
Ausrüstung
Schriftliche Standkarten für jeden Schützen mit eingetragenen Gefahrenbereichen, Notfalltelefonnummern, Rettungspunkt-Angabe, farbige Signalbänder zur Markierung von Nachbarständen und Signalhorn zur Abgabe der Jagdsignale.
Ziel und Grenzen
Die Belehrung ist bindende Dienstanweisung des Jagdleiters nach den Unfallverhütungsvorschriften (in Deutschland VSG 4.4). Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Jagd und zum Entzug der Standkarte.
Voraussetzungen
Anwesenheit aller Schützen, Treiber und Hundeführer vor Beginn des ersten Treibens. Kontrolle der Jagdscheine und Schießnachweise auf Gültigkeit.
Schritt für Schritt
1. Begrüßung und Bekanntgabe der Freigabe nach Wildart, Geschlecht und Altersklasse. 2. Ausgabe der Standkarten und Einteilung der Ansteller. 3. Verlesen der Sicherheitsregeln: Laden erst auf dem Stand, Entladen vor Verlassen des Standes. 4. Festlegung der Schussbereiche (Schuss nur mit gewachsenem Erdkugelfang, niemals in Treibertreiben). 5. Erklärung der Jagdsignale: Anblasen, Abblasen, Hahn in Ruh. 6. Verhalten bei Nachsuchen und Notfällen erläutern.
Sicherheit
Der Stand darf während des Treibens unter keinen Umständen vor dem Abblasen verlassen werden. Schüsse auf die Schneise sind verboten, Schussabgabe erst nach Passieren des Wildes nach hinten bei sicherem Kugelfang. Der SVLFG zeigt auf seiner Website die wichtigsten Gefahrenquellen bei der Jagd auf. Das Seminar „Sicher und gesund arbeiten im Klein-Privatwald“ vermittelt Grundlagen zur sicheren Arbeit im Klein-Privatwald. Die Broschüre 'B12 Sichere Hochsitzkonstruktion' bietet Anleitung für den Bau von sicheren Hochsitzen. Die Broschüre 'B46 Sicherer Einsatz von Klettersitzen' ist verfübar. Der SVLFG bietet Jägerinnen und Jägern Tipps zum Schutz vor Zeckenstichen an. Der SVLFG listet Ansprechpartner für Prävention nach Bundesländern auf.
Vorgaben aus Merkblättern und Verordnungen
Beim Betreiben der Jagd und beim Errichten von jagdlichen Einrichtungen bestehen besondere Risiken hinsichtlich Unfällen und Gesundheit. Die Verpachtung eines Teils eines Jagdbezirkes ist nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil bei Eigenjagdbezirken die gesetzliche Mindestgröße, bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Mindestgröße von 250 Hektar haben. Verboten ist, künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Sicherheitsbriefing für Gesellschaftsjagden (Vorlage)
Ist das Sicherheitsbriefing rechtlich vorgeschrieben?
Ja, bei Gesellschafts- und Bewegungsjagden ist der Jagdleiter verpflichtet, alle Teilnehmer über Sicherheitsregeln zu unterweisen. Die Dokumentation schützt zusätzlich bei Haftungsfragen.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 2.9.2026
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Jagd
- Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026
Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Österreich, Deutschland, Schweiz
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 2 Primärquellen hinterlegt