Ziel und Grenzen

Ziel ist die sichere Ansprache vor dem Schuss. Diese Seite führt keine eigene Altersformel ein und keine Punkteskala. Die Merkmale stehen in den Atlasprofilen (Felder Erkennung und, wo vorhanden, Altersansprache) und im Bildtrainer /trainer/wildtiere-erkennung/. Grenzen: Gehörn und Geweih allein bestimmen das Alter nicht. Führende Muttertiere bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG und den landesrechtlichen Entsprechungen geschont.

Voraussetzungen

Kenntnis der Art, ausreichendes Licht oder Optik, Zeit zum Beobachten. Wärmebild findet Stücke, ersetzt aber weder die Identifikation der Art noch den Kugelfang. Der Bildtrainer prüft Habitus, Decke, Gehörn oder Geweih und Geschlechtsmerkmale am Foto; er ersetzt nicht Distanz, Licht und Deckung im Revier.

Schritt für Schritt

1. Art bestimmen. 2. Atlasprofil der Art lesen (Erkennung, Altersansprache, wo das Feld geführt wird). 3. Im Bildtrainer dieselben Merkmale am Foto üben. 4. Im Revier mehrere Merkmale zusammennehmen, nicht ein einzelnes. 5. Bei Zweifel nicht schießen. 6. Auf Bewegungsjagden gelten die angesprochenen Stücke und Schusssektoren des Briefings, nicht die Übung am Bildschirm.

Sicherheit

Elterntierschutz: führende Stücke werden nicht erlegt. Unsichere Ansprache beendet die Schussabgabe. Eine allgemeine Alterstabelle für alle Schalenwildarten wäre geraten; deshalb steht sie hier nicht. Wer Rehwild anspricht, liest das Rehwild-Profil; wer Schwarzwild anspricht, das Schwarzwild-Profil.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Ansprechen und Altersansprache: Atlas und Bildtrainer

Ersetzt der Bildtrainer die Ansprache im Revier?

Nein. Er trainiert Erkennung am Foto. Im Revier gelten Distanz, Licht, Deckung und der Elterntierschutz.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht

    Bundeskanzleramt Österreich Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Österreich, Deutschland, Schweiz
Inhalt geprüft

Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: Dr. Wolfgang Spiess-Knafl