Akustische Lockjagd und Lockinstrumente
Rehwild (Blattzeit): In der sommerlichen Blattzeit (Juli bis August) sprechen Rehböcke vor allem auf die arteigenen Laute der Ricke und des Kitzes an: den leisen Rickenfiep (nasales 'höh'-Fiepen), den erregten Sprengfiep (drängender Locklaut, wenn die Ricke vom Bock getrieben wird) und den Kitzfiep (hoher Klagelaut). Das Locken beginnt behutsam mit tiefen, leisen Tönen, gefolgt von variierenden Serien in höherer Tonlage. Ein plötzlicher Sprengruf ('Piäää') signalisiert Rivalität und lockt territoriale Platzböcke oft rasch aus der Dickung. Nach dem Einnehmen des Blattstandes stets 10 bis 15 Minuten Ruhe einhalten, damit Witterungsspuren verwehen. Töne müssen in Höhe und Rhythmus variiert werden, da Rehe in der Natur nie monoton fiepen.
Standortwahl bei der Blattjagd: Ideal ist ein Stand im lichten Dickicht am Waldrand, sodass vom Hellen ins Dunkle geblattet wird (der Rehbock springt bevorzugt aus dem Offenen in Deckung). Der Wind sollte idealerweise in den Rücken wehen, da anwechselnde Rehe versuchen, die Dickung windaufwärts zu umschlagen. Ein Windanzeiger (Seifenblasen, Asche, Daunenfeder) ist unverzichtbar. Die beste Blattzeit liegt in der Feuchtphase der frühen Morgenstunden (nach dem Abtauen) sowie in der Abenddämmerung.
Rotwild (Brunft): Im September dominieren beim Rothirsch das Brunftröhren und verschiedene Soziallaute. Als Lockinstrumente dienen Hirschrufe (z. B. Faulhaber-Hirschruf, Eifel-Ruf), Teleskop-Langröhren oder traditionelle 40-cm-Ochsenhörner. Typische Brunftrufe umfassen den Suchruf (hohe, suchende 'äh-äh-ö'-Laute junger Hirsche), die Platzhirschmeldung (tiefes, sonores Standröhren zur Reviermarkierung), den Duellruf (aggressive Herausforderung zwischen Rivalen) und den Sprengruf (heiseres 'Öh-Öh-Öh' zum Vergrämen von Beihirschen). Mahnlaute der Hirschkuh locken zudem jüngere Hirsche ohne eigenes Kahlwildrudel an.
Psychologie der Kahlwildherde: Kahlwildrudel halten engen Zusammenhalt und reagieren sensibel auf Störungen. Werden Kälber oder Schmaltiere unmittelbar vor oder während der Hauptbrunft erlegt, wird das Rudel unruhig und meidet den Brunftplatz – Kahlwildabschüsse sollten daher bevorzugt nach der Brunft erfolgen. Rotwild reagiert auf synthetische Duftstoffe extrem verhalten; bewährt sind natürliche Salzlecken an traditionellen Wechseln.
Raubwild (Fuchs, Marderhund): Akustische Reize basieren primär auf Beutelauten wie Hasenklage, Kaninchenklage, Vogelklage und Mäusepfeifen. Im Sommer (Mai bis Juli) sind junge Füchse unerfahren und sprechen hervorragend auf Mäusepfeife und Vogelklage an (Hasenklage wirkt auf Jungfüchse oft zu wuchtig). Im harten Winter (November bis Januar) treibt Nahrungsmangel die Füchse zur Hasenklage. Zur Ranzzeit im Spätwinter locken Ranzlaute wie der männliche Ranzbeller und die leise Fuchsflöte (Fähenwinseln). Häufiger Fehler: Überreizung (Overcalling) – zu laute Serien ohne Pausen verknüpfen Füchse schnell mit Gefahr.
Flugwild (Enten, Gänse, Krähen): Federwild orientiert sich an artgleichen Kontakt- und Futterlauten. Stockenten reagieren auf Entenpfeifen (Stockenten-Quak) in Verbindung mit schwimmenden FUD-Decoys. Graugänse und Saatgänse sprechen auf tiefe Grummel- und Flugrufe über großen Lockbildern (Gänseliege mit 15 bis 40 Halbschalen/Vollkörpern, 2/3 äsend, 1/3 aufmerksam) an. Bei der Krähenjagd werden 20 bis 40 beflockte Lockkrähen in einem lockeren Lockbild mit freier Landezone im Zentrum platziert und durch gezielte Krähenlocker-Rufe unterstützt.
Optische und haptische Lockmittel
Visuelle Lockmittel (Decoys, Attrappen, Karussells) ergänzen die Akustik entscheidend. Bei der Krähenjagd sind reflexionsfreie, samtartig beflockte Lockkrähen Standard, um Sonnenreflexionen auf Kunststoff zu vermeiden. Eine oder zwei Lockelstern im Schwarm erhöhen das Sicherheitsgefühl einfallender Krähen. Krähenkarussells (rotierende Gestelle mit bewegten Lockvögeln) und Krähenmagnete erzeugen weithin sichtbare Flügelschläge.
Bei der Wasser- und Gänsejagd auf Stoppelfeldern und Wasserflächen kommen formstabile 3D-Lockvögel, FUD-Faltschablonen, Gänseflaggen (Tarnstoff-Fahnen zur Bewegungssimulation) und getarnte Liegeschirme (Layout-Blinds) zum Einsatz. Schattenwurf, matte Texturen und eine asymmetrische Verteilung verhindern, dass scharfsichtige Vögel das Lockbild als künstliche Falle entlarven. Der Jäger muss im Schirm regungslos verharren, da Gesichtsblitzer und hastige Waffenbewegungen anfliegendes Flugwild sofort abdrehen lassen.
Geruchliche Lockmittel, Pheromone und Kirrung
Olfaktorische Lockstoffe sprechen Nahrungs- und Paarungsinstinkte an. Buchenholzteer (hochkonzentrierter Laubholzteer) auf Malbäumen zieht Schwarzwild durch seinen charakteristischen Geruch magisch an und dient gleichzeitig der Parasitenabwehr an den Scheuerbäumen. Pheromonzusätze (z. B. synthetische Keiler- oder Bachenhormone) können die Anziehungskraft zur Rauschzeit verstärken. Wenige Tropfen naturreines Anisöl an Salzlecken oder Futterstellen überdecken menschliche Witterung und wirken auf Schwarzwild, Rotwild und Rehwild anziehend.
Süßliche Frucht- und Getreidelockstoffe sowie Apfeltrester und Salzpasten locken Rehwild zuverlässig an Reviereinrichtungen. Wildschweine sprechen auch auf Eiweiß-, Maden- oder Aasgerüche an; reine Fleisch- und Fleischabfalllockungen (Luderplätze) unterliegen jedoch strengen seuchenhygienischen Auflagen (Kadaverbeseitigungsrecht).
Rechtliche Rahmenbedingungen DACH & Seuchenhygiene: Die Kirrung von Schwarzwild ist in den Landesjagdgesetzen Deutschlands und Österreichs sowie kantonal in der Schweiz streng reglementiert. Typische Vorschriften verlangen: Mindestabstand zu befriedeten Bezirken und Wegen (> 100–150 m), maximale Anzahl Kirrstellen je Revierfläche (z. B. 1 Kirrung pro angefangene 50 oder 100 ha), Minimalmengen (z. B. max. 1 Liter bzw. 50–100 g Getreide/Mais pro Tag) und verdeckte Ausbringung (in Kirrtrommeln, Steingruben oder Erdlöchern), um Masthaltungseffekte und Kahlwildfütterung auszuschließen. Im Rahmen der Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gelten in Sperrzonen oft vollständige Kirrverbote. Salzlecken müssen witterungsgeschützt angebracht und Futterreste regelmäßig kontrolliert werden.
Verhaltenspsychologie und Vermeidung von Fehlschlägen
Die meisten Misserfolge bei der Lockjagd resultieren aus Fehlern in Windführung, Tarnung oder Lockintensität:
1. Wind und Thermik: Schlechter Wind trägt menschliche Witterung direkt in den Einstand des Wildes ('Verblasen'). Vor dem Rufen stets Windprüfer nutzen. Nach dem Aufbaumen 10–15 Minuten warten, damit sich die Umgebung beruhigt. Bei starker Mittagsthermik brechen Schallwellen unberechenbar ab – frühe Morgen- und späte Abendstunden bieten optimale akustische Schallausbreitung.
2. Silhouette und Tarnung: Gegenlicht, unbedeckte Hände, weiße Gesichtshaut oder helle Zielfernrohrreflexionen verraten den Schützen sofort. Schirme müssen von hinten blickdicht verblendet sein. Bei Schnee oder Wintersonne hebt sich jede Bewegung extrem ab – Gesichtsmaske und Handschuhe sind Pflicht.
3. Lockton-Fehler & Überreizung (Overcalling): Dauerschleifen, unnatürlich schrille Töne und übertriebene Lautstärken machen Wild misstrauisch. Lockserien sollten kurz (3 bis 5 Rufe), dynamisch moduliert und von 5- bis 10-minütigen Pausen unterbrochen sein. Reagiert Wild nicht, wird nach einer Pause vorsichtig wiederholt oder die Tonhöhe gewechselt.
4. Misstrauensanzeichen deuten: Sichert das Wild auf weite Distanz, verhofft starr mit erhobenem Haupt oder zieht im weiten Bogen windabwärts, wurde die Täuschung geahnt. In diesem Fall sofortiges Einstellen des Rufens, kein Nachblatten und geduldiges Abwarten im Anschlag.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Praxis
Praktischer Ablauf einer erfolgreichen Lockjagd:
1. Standortwahl & Wechsel: Revierkenntnis nutzen; Plätze an Einständen, Verjüngungen, Feld-Wald-Übergängen oder Schilfkanten wählen. Ansitz so anlegen, dass der Wind zum Lockbild bzw. parallel weht.
2. Lautlose Vorbereitung: Leiser Anmarsch über gepflegte Pirschwege. Auf dem Sitzplatz 10–15 Minuten absolut ruhig verharren, Waffe auf Zielstock/Auflage einrichten und Lockinstrumente griffbereit platzieren.
3. Locken behutsam starten: Immer mit den leisesten Lauten beginnen (z. B. leiser Rickenfiep, dezentes Mäuseln). Bei Ausbleiben von Reaktion Lautstärke und Dringlichkeit stufenweise steigern (Kitzfiep, Sprengruf, Hasenklage).
4. Geduldiges Beobachten: Wild nähert sich oft extrem leise und vorsichtig im Unterholz. Füchse zögern häufig 10 bis 15 Minuten am Waldrand, Rehböcke stehen oft plötzlich verdeckt im Bestand.
5. Lage anpassen & Schussabgabe: Dreht der Wind oder verharrt das Wild im Bestand, nicht hektisch nachlocken. Das Gewehr im ruhigen Anschlag halten und eine breite Schussgelegenheit mit sicherem Kugelfang abwarten.
Ziel und Grenzen
Ziel der Lockjagd ist, Wild durch arteigene oder beutetypische Reize an einen vorbereiteten Stand zu bringen, an dem es sicher angesprochen und mit gewachsenem Kugelfang erlegt werden kann. Das gilt für die Blattjagd auf den Rehbock, das Röhren in der Rothirschbrunft, Beute- und Ranzlaute auf Fuchs und Marderhund sowie Lockbilder auf Krähe, Ente und Gans. Die Methode bleibt Einzeljagd: Der Jäger wartet, er treibt nicht.
Die rechtliche Grenze ist in Deutschland in § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a Bundesjagdgesetz gezogen: Tonbandgeräte, künstliche Lichtquellen, Spiegel und Nachtzielgeräte mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung sind beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art verboten. Schalenwild außer Schwarzwild darf nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG zur Nachtzeit nicht erlegt werden; Nachtzeit ist eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Die Länder dürfen diese Verbote erweitern oder aus besonderen Gründen einschränken.
In Niederösterreich verbietet § 95 Abs. 1 Z 8 NÖ Jagdgesetz 1974 ausdrücklich Tonbandgeräte sowie elektrische oder elektronische Vorrichtungen, die töten oder betäuben können, als Lockmittel. Die Nachtjagd ist dort nach Z 3 grundsätzlich unzulässig, mit Ausnahmen unter anderem für Schwarzwild, Raubwild und Raubzeug. Praktische Grenzen liegen dort, wo Wind, Silhouette oder Overcalling die Täuschung verraten: Dann ist Einstellen richtiger als Nachlocken.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist Revierkenntnis über Einstände, Wechsel, Blattzeit und Brunftplätze. Ohne diese Lage bleibt das Instrument nur Lärm. Der Stand liegt so, dass der Wind zum Lockbild oder parallel weht und das Wild aus Deckung in eine schussgerechte Schneise tritt. Ein Windprüfer gehört zur Grundausstattung.
Akustisch braucht es das passende Instrument und die Fähigkeit, Tonhöhe und Rhythmus zu variieren: Blatt oder Fiep für Rehwild, Hirschruf oder Horn für Rotwild, Klagepfeife für Raubwild. Optisch zählen matte, beflockte Lockvögel und ein von hinten blickdichter Schirm. Geruchlich gelten für Kirrung und Luder die jagd- und seuchenrechtlichen Regeln des Rechtsraums; synthetische Duftstoffe ersetzen keine Winddisziplin.
Rechtlich ist vor dem Ansitz zu klären, was im jeweiligen Land, Bundesland oder Kanton erlaubt ist. Elektronische Wiedergabe von Locklauten fällt in Deutschland unter das Tonbandverbot des § 19 BJagdG und in Niederösterreich unter § 95 Abs. 1 Z 8 NÖ JG. Nachtzieltechnik und künstliche Beleuchtung bleiben an denselben Stellen verboten, soweit keine landesrechtliche Ausnahme – in Niederösterreich etwa für Schwarzwild nach § 95 Abs. 4 – eingreift. Kirrvorschriften und ASP-Sperrzonen sind zusätzlich zu prüfen.
Schritt für Schritt
1. Einstieg leise und windgerecht; 2. Standwahl mit guter Deckung; 3. Sparsamer, naturgetreuer Einsatz des Lockinstruments; 4. Lange Ruhephasen zwischen den Rufserien.
Sicherheit
Jeder Schuss auf gelocktes Wild setzt gewachsenen Kugelfang voraus. Lockbilder und Blattstände ziehen Wild aus unerwarteten Richtungen; der Schusswinkel muss vorher festliegen. Schüsse in Richtung Horizont, Wege, Nachbarstände oder Gehöfte unterbleiben. Beim Besteigen und Verlassen des Hochsitzes bleibt die Waffe entladen – das ist die jagdliche Grundregel der Unfallverhütung und gilt unabhängig vom Lockinstrument.
Künstliche Lichtquellen und elektronische Zielhilfen sind in Deutschland nach § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a BJagdG beim Erlegen verboten. In Niederösterreich gilt dasselbe nach § 95 Abs. 1 Z 4 NÖ JG, mit einer nicht auf Schwarzwild beschränkten Ausnahme: Sie umfasst auch Haarraubwild, außer Arten nach Anhang V lit. a der FFH-Richtlinie, und betrifft Personen mit gültiger Jagdkarte und Schulung oder dreijährigem Kartenbesitz sowie schriftlicher Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten. Wer diese Ausnahme nicht erfüllt, jagt ohne Nachtsicht.
Nach dem Schuss wird die Waffe gesichert, bevor der Stand verlassen wird. Unklare Treffer werden verbrochen, nicht nachts auf eigene Faust im Dickicht nachgegangen. Lockjagd ändert nichts an der Pflicht, führendes Wild zu schonen und nur Stücke zu erlegen, die zweifelsfrei angesprochen sind. Der Deutsche Jagdverband (DJV) vertritt als Dachorganisation die 15 Landesjagdverbände (Bayern ausgenommen) mit über 270.000 Jägerinnen und Jägern. Der DJV verlangt, künftig legale und registrierte Waffenbesitzer sowie Behörden zu entlasten. Der DJV verteidigt die Rechte von Personen, die rechtmäßig eine Waffe besitzen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat den German Brand Award 2020 gewonnen.
Rechtspflichten
Jägerinnen und Jäger müssen sich bei der Lockjagd an die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit halten. Ein Wirbeltier darf nur unter Schmerzausschaltung (Betäubung) getötet werden, es sei denn, die Tötung erfolgt im Rahmen weidgerechter Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften und dabei entstehen nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen. Im Rahmen der Jagd darf nicht mit Geräten gearbeitet werden, die durch direkte Stromeinwirkung dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen, außer sie sind nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig. Das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe von § 4 ausgeübt werden. Es ist verboten, Wildtiere durch Lockinstrumente in einer Weise zu bejagen, die Tiere oder ihre Lebensräume unverhältnismäßig belastet.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Lockjagd und Lockinstrumente in der Praxis
Warum sollte man nach dem Einnehmen des Blattstandes 10 bis 15 Minuten warten?
Beim Beziehen des Ansitzes wird unvermeidbar Witterung und Unruhe in den Nahbereich getragen. Die 10- bis 15-minütige Ruhepause lässt Luftwirbel abklingen, beruhigt die Umgebung und verhindert, dass anwechselndes Wild den ersten Lockruf mit menschlicher Präsenz verknüpft.
Was versteht man unter 'Overcalling' bei der Raubwild- und Blattjagd?
Overcalling bezeichnet das übermäßige, ununterbrochene oder zu laute Wiederholen von Lockrufen. Wild gewöhnt sich entweder an das monotone Geräusch oder schöpft Verdacht und meidet den Bereich weiträumig. Kurze Serien mit 5–10 Minuten Pause sind deutlich erfolgreicher.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Kirrungen im DACH-Raum?
Kirrungen dürfen ausschließlich zur Bejagung und nicht zur Fütterung dienen. Vorgeschrieben sind Mindestabstände zu Wegen (meist > 100–150 m), maximale Kirrstellen je Revierfläche, minimale Ausbringungsmengen (z. B. max. 1 Liter Getreide täglich) und verdeckte Ausbringung. Bei ASP-Gefahr gelten oft strenge Ausbringungsverbote.
Quellen und Evidenz
4 Einträge- Fachverband / Körperschaft Abruf: 21.8.2026
Leitfaden Rehkitzrettung mit Drohne und Wärmebild
- Amtliche Primärquelle Abruf: 21.8.2026
Tierschutzgesetz (TierSchG) § 17 Straftatbestand Wirbeltiertötung
- Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026
Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote
- Amtliche Primärquelle Abruf: 20.9.2026
NÖ Jagdgesetz 1974 § 95 Verbote sachlicher Art
Geltung und Prüfstand
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- Österreich, Deutschland, Schweiz
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