Zuständige Stelle
Ley de Caza y ReglamentoServicio Agrícola y Ganadero (SAG)
Land · CL
In Chile gilt das System der Revierjagd.
Das Jagdrecht ist an fest zugeschnittene Flächen gebunden, die meist verpachtet werden. Wer jagen darf, entscheiden Revierinhaber und Jagdbehörde; eine landesweite Einzelkarte gibt es nicht.
Chile regelt die Jagd in der Ley de Caza (Ley 19.473 / Ley 4.601). Zuständig ist der Servicio Agrícola y Ganadero (SAG). Private Estancias überwiegen; die Behörde stellt Permisos de caza menor y mayor aus.
Gastjäger aus dem DACH-Raum beantragen die Jagderlaubnis beim SAG. Der Heimatjagdschein wird vorgelegt. Die Jagd läuft auf privaten Flächen, oft mit örtlicher Führung; eine bundesweite Berufsjägerpflicht für Ausländer ist im Rahmengesetz nicht als eigener Straftatbestand formuliert.
Waffen unterliegen den Carabineros und dem Zoll. Trophäen geschützter Arten unterliegen CITES. Die Einfuhr in die EU richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Das Ministerio de Agricultura ist für die Jagd in Chile verantwortlich.
Die Einfuhr von Trophäen in die EU richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Für Ausländer mit gültigem Jagdschein aus dem Ausland kann der SAG die Validierung erteilen, wenn die Vorschriften vergleichbar sind. Dies gilt jedoch nur für die Jagd in cotos de caza, die im Register des SAG eingetragen sind, und der Jagdschein ist zwei Jahre gültig. Für die Jagd in Chile ist in der Regel ein Examen über die geltenden Normen und Vorschriften erforderlich. Ausländer mit gültigem Jagdrecht aus dem Herkunftsland können das Examen unter bestimmten Voraussetzungen umgehen. Für den Erwerb des Jagdscheins für Caza menor müssen 70 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet werden, für Caza mayor 85 %. Dies ist eine Bedingung für die Ausstellung des Jagdscheins durch den SAG.
Die Funktionen des Jagdkontrolls werden von Carabineros de Chile, der autoridad marítima oder von Funktionären wahrnehmen, die der Servicio Agrícola y Ganadero bestimmt. Ein gültiger Jagdschein aus dem Ausland ermöglicht die Jagd in Cotos de caza inscritos im SAG-Register, wenn die ausländische Legislation als gleichwertig anerkannt wird, und ist zwei Jahre gültig. Gastjäger benötigen eine Genehmigung vom SAG, um auf bestimmten Flächen in Chile zu jagen, wie in der Cartilla para Cazadores festgelegt.
Bei der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A aus der Gemeinschaft sind die erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen und ist der Abfertigungszollstelle zuvor eine von einer Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats, in dem sich die Exemplare befinden, erteilte Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung vorzulegen. Für die Einfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A aus einem Drittland in die Gemeinschaft muss der Antragsteller mit Hilfe von Dokumenten nachweisen, dass die Exemplare gemäß den Rechtsvorschriften zum Schutz der betreffenden Art erworben wurden. Für die Einfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs C in die Gemeinschaft muss der Antragsteller im Fall der Ausfuhr aus einem Land, das im Zusammenhang mit der betreffenden Art in Anhang C genannt wird, mit Hilfe einer Ausfuhrgenehmigung nachweisen, die in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von einer zuständigen Behörde des Landes erteilt wurde, dass die Exemplare unter Einhaltung der einzelstaatlichen Vorschriften über die Erhaltung der betreffenden Art erworben wurden. Für die Einfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs C in die Gemeinschaft muss der Antragsteller im Fall der Ausfuhr aus einem Land, das nicht im Zusammenhang mit der betreffenden Art in Anhang C genannt wird, oder im Fall der Wiederausfuhr aus irgendeinem Land eine Ausfuhrgenehmigung, eine Wiederausfuhrbescheinigung oder eine Ursprungsbescheinigung vorlegen, die in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von einer zuständigen Behörde des Ausfuhr- oder Wiederausfuhrlandes ausgestellt worden ist. Werden Exemplare von Arten des Anhangs A in die Gemeinschaft eingeführt, müssen die notwendigen Kontrollen durchgeführt werden, und die Einfuhrzollstelle muss vorher eine Einfuhrgenehmigung einer Vollzugsbehörde des Bestimmungsmitgliedstaats erhalten. Werden Exemplare von Arten des Anhangs C in die Gemeinschaft eingeführt, müssen die notwendigen Kontrollen durchgeführt werden, und der Einfuhrzollstelle ist vorher eine Einfuhrmeldung einzureichen. Bei der Einfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs D in die Gemeinschaft sind die erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen und ist der Einfuhrzollstelle zuvor eine Einfuhrmeldung vorzulegen. Genehmigungen und Bescheinigungen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung ausgestellt wurden, gelten in der ganzen Gemeinschaft, sofern nicht strengere Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten erlassen oder beibehalten werden. Die Mitgliedstaaten benennen Zollstellen, die die Überprüfungen und die Förmlichkeiten für die Einfuhr der unter diese Verordnung fallenden Arten in die Gemeinschaft im Hinblick auf die Ermittlung von deren zollrechtlicher Bestimmung im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft vornehmen. Dazu benennen sie auch Zollstellen, die speziell für lebende Exemplare bestimmt sind. Die Mitgliedstaaten müssen jeweils eine Vollzugsbehörde bestimmen, die hauptverantwortlich für den Vollzug dieser Verordnung ist und den Kontakt zur Kommission hält. Die Mitgliedstaaten senden der Kommission spätestens drei Monate vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung die Namen und Anschriften der benannten Vollzugsbehörden, der anderen Behörden, die Genehmigungen oder Bescheinigungen erteilen dürfen, sowie der wissenschaftlichen Behörden zu. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten werden. Die Kommission weist darauf hin, dass sie in bestimmten Bereichen Ermittlungen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung für erforderlich hält. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission das Ergebnis der anschließenden Ermittlungen mit.
Zu den jagdbaren Arten in Chile zählt unter anderem die Perdiz chilena (Nothoprocta perdicaria), wie in der Cartilla para Cazadores aufgeführt. Laut der Cartilla para Cazadores ist die Paloma de alas blancas (Zenaida asiatica) in Chile im Extremnorden anzutreffen.
Chile liegt im Südwesten Südamerikas und reicht 4275 Kilometer von Nord nach Süd, ist im Mittel aber nur circa 180 Kilometer breit. Nachbarn sind Peru im Norden, Bolivien im Nordosten und Argentinien im Osten, mit dem die Grenze 5308 km lang ist; im Westen und Süden liegt der Pazifik. Zum Staatsgebiet zählen die Osterinsel, die Juan-Fernández-Inseln und weitere Pazifikinseln.
Mittel- und Südchile gliedern sich in die Anden im Osten, die niedrigere Küstenkordillere im Westen und das Zentraltal dazwischen. Höchster Berg ist der Vulkan Ojos del Salado mit 6893 m. Im Norden liegt die Atacama-Wüste, Mittelchile hat ein Klima wie der Mittelmeerraum, der Süden ist niederschlagsreich, mit Fjorden, Gletscherseen und vielen vorgelagerten Inseln. In Mittel- und Südchile stehen große gemäßigte Regenwälder, Patagonien besteht aus Steppen und Halbwüsten. Die Forstbehörde CONAF verwaltet die Nationalparks und nationalen Reservate.
Chile ist eine Präsidialrepublik und ein ausgeprägter Zentralstaat aus 16 Regionen, 56 Provinzen und 346 Gemeinden. Alleinige Amtssprache ist Spanisch. Die geltende Verfassung stammt von 1980, aus der Diktatur Pinochets, und wurde 2005 geändert; nach 15 Jahren Diktatur wurde 1989 erstmals wieder frei gewählt.
Vor einer Jagdreise nach Chile sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:
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Zuständige Stelle
Ley de Caza y ReglamentoServicio Agrícola y Ganadero (SAG)
Nationales Jagdgesetz
Ley 19.473 / Ley 4.601 – Ley de CazaBiblioteca del Congreso Nacional de Chile
Amtliche Vorgabe / Erlass
Permisos de caza y captura de fauna silvestreServicio Agrícola y Ganadero (SAG)
Amtliche Vorgabe / Erlass
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des HandelsRat der Europäischen Union / EUR-Lex
Allgemeine Landesinformation
Wikipedia: ChileAbgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0