Zuständige Stelle
Forestry and Wildlife CommitteeMinistry of Ecology, Geology and Natural Resources of the Republic of Kazakhstan
Land · KZ
In Kasachstan gilt das System der Revierjagd.
Das Jagdrecht ist an fest zugeschnittene Flächen gebunden, die meist verpachtet werden. Wer jagen darf, entscheiden Revierinhaber und Jagdbehörde; eine landesweite Einzelkarte gibt es nicht.
Kasachstan regelt Schutz, Vermehrung und Nutzung der Tierwelt im Gesetz vom 9. Juli 2004 «Об охране, воспроизводстве и использовании животного мира». Zuständig ist die Forst- und Wildbehörde. Die Jagd findet in zugeteilten Jagdwirtschaften statt; Quoten und Artenlisten setzt die Verwaltung fest.
Ausländische Gäste jagen über Jagdunternehmen mit staatlicher Erlaubnis. Eine automatische Anerkennung des DACH-Jagdscheins ist im Gesetz nicht vorgesehen. Argali (Ovis ammon) unterliegt CITES-Anhang II; Trophäen brauchen Ausfuhr- und, soweit vorgeschrieben, EU-Einfuhrgenehmigungen.
Die vorübergehende Einfuhr von Jagdwaffen richtet sich nach dem Gesetz über die staatliche Kontrolle des Waffenverkehrs; üblich ist eine polizeiliche Vorabeinladung. Aus der EU gilt die Verordnung (EU) Nr. 258/2012 für die Mitnahme im Reisegepäck.
Ovis ammon unterliegt dem CITES II Regime. Für die Einfuhr von Jagdtrophäen aus Drittländern zum persönlichen Gebrauch ist eine WA-Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich, wenn die Tiere in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt sind. Zur Einfuhr von Jagdtrophäen der unten genannten Arten ohne die erforderlichen Dokumente liegt eine Straftat nach § 69 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 71(1) Ziff. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor. Bevor die Einfuhrgenehmigung ergehen kann, muss die Wissenschaftliche Behörde in einer Stellungnahme bestätigen, dass weder die Entnahme aus der Natur noch der Einfuhrzweck das Überleben der Art oder der Population gefährdet.
Kasachstan liegt größtenteils in Zentralasien, 5 % der Fläche gehören zu Europa. Mit 2.724.900 Quadratkilometern ist es der neuntgrößte Staat der Erde und der größte Binnenstaat. Nachbarn sind Russland im Norden, China im Osten sowie Kirgisistan, Usbekistan und Turkmenistan im Süden; im Kaspischen Meer besteht eine Seegrenze zu Aserbaidschan.
Überwiegend besteht das Land aus Ebenen mit Steppe und Wüste; Wüsten, meist Sand- und Kieswüsten, bedecken etwa 44 % der Fläche. Im Westen liegt die Kaspische Senke unter dem Meeresspiegel, in der Mitte die Kasachische Schwelle mit Steppen und Halbwüsten. Den Norden prägen Steppen und Waldsteppen mit Seen und Flüssen. Im Osten erhebt sich der bewaldete Altai, im äußersten Südosten im Tian Shan der Khan Tengri, mit 7010 Metern höchster Berg. Das kontinentale Klima bringt Winter bis −40 und Sommer über +40 Grad Celsius. Es gibt 16 Nationalparks und Naturschutzgebiete.
Kasachstan ist eine Präsidialrepublik aus 17 Gebieten (Oblys) und drei Städten mit Sonderstatus; Hauptstadt ist Astana. Amtssprachen sind Kasachisch und Russisch. Seit dem 16. Dezember 1991 ist das Land unabhängig; am 1. Juli 2026 trat eine neue Verfassung in Kraft.
Vor einer Jagdreise nach Kasachstan sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:
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Zuständige Stelle
Forestry and Wildlife CommitteeMinistry of Ecology, Geology and Natural Resources of the Republic of Kazakhstan
Nationales Jagdgesetz
Закон Республики Казахстан «Об охране, воспроизводстве и использовании животного мира»Әділет / adilet.zan.kz
Amtliche Vorgabe / Erlass
On State Control of Turnover of Particular Types of WeaponӘділет / adilet.zan.kz
Amtliche Vorgabe / Erlass
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des HandelsRat der Europäischen Union / EUR-Lex
Amtliche Vorgabe / Erlass
Ein- und Ausfuhr von JagdtrophäenBundesamt für Naturschutz (BfN)
Allgemeine Landesinformation
Wikipedia: KasachstanAbgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0