Auf einen Blick

Kontinent
Asien
Jagdsystem
Revierjagd
Wildarten im Atlas
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Zuständige Stelle
Ministry of Ecology, Geology and Natural Resources of the Republic of Kazakhstan
ISO-Code
KZ
Revierjagd

Jagdsystem

Das Jagdrecht ist an fest zugeschnittene Flächen gebunden, die meist verpachtet werden. Wer jagen darf, entscheiden Revierinhaber und Jagdbehörde; eine landesweite Einzelkarte gibt es nicht.

Rechtlicher Hinweis: Reviersystem über große Hunting Enterprises. Ovis ammon (Altai Argali) unterliegt striktem CITES II Regime. Waffeneinfuhr benötigt vorab polizeiliche Einladung.

Jagd in Kasachstan

Kasachstan regelt Schutz, Vermehrung und Nutzung der Tierwelt im Gesetz vom 9. Juli 2004 «Об охране, воспроизводстве и использовании животного мира». Zuständig ist die Forst- und Wildbehörde. Die Jagd findet in zugeteilten Jagdwirtschaften statt; Quoten und Artenlisten setzt die Verwaltung fest.

Ausländische Gäste jagen über Jagdunternehmen mit staatlicher Erlaubnis. Eine automatische Anerkennung des DACH-Jagdscheins ist im Gesetz nicht vorgesehen. Argali (Ovis ammon) unterliegt CITES-Anhang II; Trophäen brauchen Ausfuhr- und, soweit vorgeschrieben, EU-Einfuhrgenehmigungen.

Die vorübergehende Einfuhr von Jagdwaffen richtet sich nach dem Gesetz über die staatliche Kontrolle des Waffenverkehrs; üblich ist eine polizeiliche Vorabeinladung. Aus der EU gilt die Verordnung (EU) Nr. 258/2012 für die Mitnahme im Reisegepäck.

Grundlage: Forestry and Wildlife Committee; Закон Республики Казахстан «Об охране, воспроизводстве и использовании животного мира»; On State Control of Turnover of Particular Types of Weapon; Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels; Ein- und Ausfuhr von Jagdtrophäen

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Ovis ammon unterliegt dem CITES II Regime. Für die Einfuhr von Jagdtrophäen aus Drittländern zum persönlichen Gebrauch ist eine WA-Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich, wenn die Tiere in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt sind. Zur Einfuhr von Jagdtrophäen der unten genannten Arten ohne die erforderlichen Dokumente liegt eine Straftat nach § 69 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 71(1) Ziff. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor. Bevor die Einfuhrgenehmigung ergehen kann, muss die Wissenschaftliche Behörde in einer Stellungnahme bestätigen, dass weder die Entnahme aus der Natur noch der Einfuhrzweck das Überleben der Art oder der Population gefährdet.

Wildarten

2 im Jagdatlas erfasst

Das Land im Überblick

Kasachstan liegt größtenteils in Zentralasien, 5 % der Fläche gehören zu Europa. Mit 2.724.900 Quadratkilometern ist es der neuntgrößte Staat der Erde und der größte Binnenstaat. Nachbarn sind Russland im Norden, China im Osten sowie Kirgisistan, Usbekistan und Turkmenistan im Süden; im Kaspischen Meer besteht eine Seegrenze zu Aserbaidschan.

Überwiegend besteht das Land aus Ebenen mit Steppe und Wüste; Wüsten, meist Sand- und Kieswüsten, bedecken etwa 44 % der Fläche. Im Westen liegt die Kaspische Senke unter dem Meeresspiegel, in der Mitte die Kasachische Schwelle mit Steppen und Halbwüsten. Den Norden prägen Steppen und Waldsteppen mit Seen und Flüssen. Im Osten erhebt sich der bewaldete Altai, im äußersten Südosten im Tian Shan der Khan Tengri, mit 7010 Metern höchster Berg. Das kontinentale Klima bringt Winter bis −40 und Sommer über +40 Grad Celsius. Es gibt 16 Nationalparks und Naturschutzgebiete.

Kasachstan ist eine Präsidialrepublik aus 17 Gebieten (Oblys) und drei Städten mit Sonderstatus; Hauptstadt ist Astana. Amtssprachen sind Kasachisch und Russisch. Seit dem 16. Dezember 1991 ist das Land unabhängig; am 1. Juli 2026 trat eine neue Verfassung in Kraft.

Grundlage: Artikel „Kasachstan“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 23. Oktober 2026

Lage und Gelände

  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Pik Talgar (4979 m)
Gebirge
Tarbagataigebirge
Trockenräume
Hungersteppe · Westlicher Aralsee · Ulken Qaraoy Koli
Becken und Ebenen
Kasachensteppe
Gewässer
Kaspisches Meer · Schwarzes Meer · Kara-Bogas-Gol · Nördlicher Aralsee · Balchaschsee · Saissansee · Alakölsee
Internationale Flughäfen
Almaty (ALA) · Nursultan Naserbajew (TSE)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise nach Kasachstan sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Kasachstan
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz