Ablauf und Struktur
Die Schulung zur Kundigen Person nach EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Anhang III Abschnitt IV vermittelt Jägerinnen und Jägern das notwendige veterinärhygienische Fachwissen, um erlegtes Wild unmittelbar nach dem Schuss auf bedenkliche Merkmale zu beurteilen. Der Lehrgang umfasst Theorieeinheiten zur Wildbrethygiene, Pathologie und Mikrobiologie sowie praktische Demonstrationen am Organpaket von Schalenwild.
Prüfungsabschnitte
Die Überprüfung der Kenntnisse erfolgt meist im Rahmen der staatlichen Jägerprüfung oder als gesonderter Fortbildungslehrgang über eine schriftliche Fallanalyse pathologischer Organbefunde sowie die praktische Beurteilung von Leber, Lunge, Milz, Nieren und Geschlinge unter fachärztlicher Anleitung.
Nach der Prüfung
Geschulte Personen dürfen die Erstuntersuchung des Wildkörpers rechtssicher dokumentieren und den Wildursprungsschein ausstellen. Dies ermöglicht die direkte Vermarktung kleiner Wildmengen an Endverbraucher, Hofläden oder die lokale Gastronomie ohne vorangehende amtliche Fleischuntersuchung (außer Trichinenschau).
Für wen der Kurs gedacht ist
Verpflichtend für alle Jägerinnen und Jäger, die Wildbret aus dem eigenen Revier zerwirken, weitergeben oder gewerblich in Verkehr bringen wollen, sowie für Revierpächter und Begehungsscheininhaber mit Direktvermarktungsabsicht im DACH-Raum.
Lernziele
Sicheres Erkennen von Verhaltensstörungen vor dem Schuss, Identifikation krankhafter Organveränderungen (Abszesse, Tuberkulose, Parasitenbefall), vorschriftsmäßige Entnahme von Trichinenproben beim Schwarzwild, Einhaltung lückenloser Kühlketten und lebensmittelhygienische Dokumentationspflichten nach EU-Recht.
Ablauf
Kompakter Tages- oder Wochenendlehrgang mit Fachreferaten von Amtstierärzten und erfahrenen Fleischhygienikern, veranschaulicht durch Bilddokumentationen, Frischpräparate und Fallstudien zu Zoonosen, Wildbretverderb und Tierseuchengesetzen.
Anerkennung
Der behördlich ausgestellte Schulungsnachweis ist im gesamten DACH-Raum und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Sachkundenachweis für die Wildbreterstuntersuchung uneingeschränkt anerkannt.
Folgekosten
Geringe einmalige Lehrgangsgebühr; im laufenden Revierbetrieb amortisiert sich der Nachweis sofort durch die Mehrerlöse aus der eigenständigen Wildbretvermarktung ohne Zwischenhändlerabschläge.
Vorbereitung
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Lerninhalte
- Erkennen bedenklicher Merkmale bei Lebend- und Totbeschau
- Trichinenschau-Probenahme bei Schwarzwild und Dachs
- Dokumentation & Wildursprungsscheine
- Kühlketten-Vorschriften (Schalenwild max. +7°C, Hasen/Geflügel max. +4°C)
- Erreger & Krankheiten: Tularämie, ASP, Brucellose, Mykobakterien
Häufige Fragen zu Schulung 'Kundige Person' (Wildbrethygiene & Fleischschau)
Darf ich ohne Schulung als 'Kundige Person' Wildbret verkaufen?
Nein. Wer Wildbret an Dritte (z.B. Gastronomie oder Endverbraucher) abgibt, muss nach EU-Recht als 'Kundige Person' geschult sein.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 3.9.2026
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Österreich, Deutschland, Schweiz
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 2 Primärquellen hinterlegt
Erstmalig erstellt: Zuletzt geändert: Redaktionelle Verantwortung: Dr. Wolfgang Spiess-Knafl
