Ziel und Grenzen
Das Ziel ist das rasche Entfernen von Gescheide und Aufbruch zur schnellen Abkühlung und Vermeidung von Verkeimung. Die Grenze ist erreicht bei hochgradig bedenklichen Merkmalen, die einen Amtstierarzt erfordern.
Voraussetzungen
Ausreichende Beleuchtung, scharfes Aufbrechmesser, fließendes Trinkwasser, Einweghandschuhe, Wildwanne oder Aufbrechbock.
Schritt für Schritt
Das fachgerechte Aufbrechen gliedert sich in sechs chronologische Schritte:
1. Sicherheitscheck und Verenden feststellen: Aus sicherer Distanz herantreten und das Stück beobachten. Mit einem langen Zweig vorsichtig den Augenlidreflex testen. Erst bei erloschenem Reflex die Waffe sichern und Schutzausrüstung (Schnittschutz- und Nitrilhandschuhe) anlegen.
2. Ringeln des Waidlochs: Das Stück wird in Rückenlage fixiert oder an den Hinterläufen aufgehängt. Mit dem Aufbrechmesser wird das Waidloch (Anus) bzw. bei weiblichem Wild die Feuchtblattregion kreisförmig umschärft. Das bindegewebige Halteband im Beckenkanal wird vorsichtig rundherum durchtrennt, ohne die Darmwand anzuritzen. Der mobilisierte Enddarm wird herausgezogen und mit einem festen Knoten oder einer Klemme luft- und flüssigkeitsdicht verschlossen.
3. Bauchdecke und Brustkern öffnen: Am Drosselknopf oder am Übergang zum Brustbein wird ein kleiner Schnitt gesetzt. Zeige- und Mittelfinger der Führungshand werden mit der Kuppe nach innen unter die Bauchdecke geschoben, um Pansen und Gescheide von der Schneide fernzuhalten. Das Messer wird mit der Schneide nach oben zwischen den Fingern entlang der weißen Mittellinie (Linea alba) bis zum Beckenansatz geführt. Anschließend wird der Brustkern bis zur Drossel eröffnet.
4. Schlund abbinden und Geräusch lösen: Die Drossel (Luftröhre) und der darunter verlaufende Schlund (Speiseröhre) werden am Hals freigelegt. Der Schlund wird verknotet, um ein Aufstoßen von Panseninhalt zu verhindern. Beide Organe werden nach hinten in den Brustraum durchgezogen.
5. Entnahme der Eingeweide (Ausweiden): Das Zwerchfell wird beidseitig entlang der Rippenbögen vom Brustkorb abgetrennt. Beim Ringeln wird der zuvor verschlossene Enddarm von innen durch den unversehrten Beckenkanal in den Bauchraum nach vorne gezogen. Nun werden Magen-Darm-Trakt (Gescheide) und Geräusch (Herz, Lunge, Leber, Luft- und Speiseröhre) in einem zusammenhängenden Strang vorsichtig nach hinten unten aus dem Wildkörper herausgerollt. Das Schloss bleibt unberührt, wodurch die wertvollen Keulenmuskeln steril verschlossen bleiben.
6. Organbeurteilung & Auskühlen: Alle Organe werden von der kundigen Person unmittelbar begutachtet. Der Brustkorb wird mit einem Spreizholz weit aufgespannt, damit die Körperwärme entweichen kann. Der Wildkörper wird hängend oder auf sauberen Ästen gelagert und schnellstmöglich in die Kühlung gebracht.
Sicherheit
Verwendung von reißfesten Untersuchungshandschuhen zum Schutz vor Zoonosen; sichere Schnittführung stets vom Körper weg. Die zuständige Behörde hat die Möglichkeit, dem Jäger eine Kopie des Wildursprungsscheins in elektronischer Form zu übersenden.
Rechtspflichten
Der Jäger darf einen Tierkörper oder Fleisch von Wildschweinen oder Dachsen nicht für den eigenen häuslichen Verbrauch verwenden, bevor der Untersucher im Wildursprungsschein vermerkt hat, dass Trichinen nicht nachgewiesen worden sind, oder der Zeitpunkt erreicht ist, ab dem der Jäger laut Eintragung des Untersuchers im Wildursprungsschein über das Wildbret verfügen darf, und der Untersucher dem Jäger bis zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt hat, dass Trichinen nachgewiesen worden sind. Das Zubereiten oder Be- und Verarbeiten von Fleisch von Tieren, die nach § 2a Absatz 1 geschlachtet wurden, ist im eigenen häuslichen Bereich vor der abschließenden amtlichen Untersuchung für den menschlichen Verzehr untersagt.
Vorgaben aus Merkblättern und Verordnungen
Tierkörper oder Fleisch von Wildschweinen oder Dachsen dürfen vom Jäger nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn der Untersucher im Wildursprungsschein als Ergebnis der Trichinenuntersuchung festgehalten hat, dass keine Trichinen nachgewiesen worden sind. Beim Erlegen, Zerwirken, Aufbrechen und weiteren Umgang mit dem Tier ist auf Anzeichen zu achten, die darauf hindeuten, dass das Fleisch gesundheitliche Bedenken auslösen könnte. Großwild ist unmittelbar nach dem Aufbrechen und Ausweiden so aufzubewahren, dass es gründlich auskühlen und in den Körperhöhlen abtrocknen kann. Unmittelbar nach dem Erlegen muss Kleinwild so gelagert werden, dass eine gründliche Kühlung gewährleistet ist. Nach dem Erlegen muss Großwild möglichst rasch auf eine Innentemperatur von maximal + 7 °C und Kleinwild auf eine Innentemperatur von maximal + 4 °C abgekühlt werden. Das Aufbrechen und Ausweiden von Großwild ist so rasch wie möglich durchzuführen, bei Kleinwild spätestens bei der Abgabe. Eine Zerlegung sowie das Enthäuten von Großwild am Erlegeort sind nur dann erlaubt, wenn der Transport des Tieres andernfalls nicht durchführbar ist.
Checkliste
Der Haken wird nur in diesem Browser gespeichert. Es werden keine Daten übertragen.
Häufige Fragen zu Das richtige Aufbrechen: Schritte für Jäger
Was ist der genaue Unterschied zwischen Ringeln und Schloss aufbrechen?
Beim Ringeln wird das Waidloch (der Anus) zirkulär umschnitten, der Enddarm vorsichtig vom Bindegewebe im Beckenkanal gelöst, abgebunden und durch den intakten Beckenknochen nach vorne in die Bauchhöhle gezogen. Das Schloss (die Beckensymphyse) bleibt vollständig ungeöffnet. Dadurch bleibt das hochwertige Keulenfleisch hermetisch vor Schmutz, Haaren und Austrocknung geschützt. Beim klassischen Aufbrechen wird das Schloss mit Klinge oder Knochensäge eröffnet – dies erleichtert das Ausweiden bei starkem Schwarzwild im Liegen, vergrößert jedoch die mikrobielle Angriffsfläche an den Keuleninnenseiten.
Darf der Wildkörper nach dem Aufbrechen mit Wasser ausgespült werden?
Grundsätzlich gilt das Gebot der Trockenhygiene: Schweiß wird mit sauberem Papiertuch trocken abgetupft. Ein Auswaschen im Revier mit stehendem oder ungeprüftem Wasser (Graben-, Bach-, Quellwasser) ist strikt verboten, da es Fäulnisbakterien tief in die Faszien und Muskelschichten schwemmt. Nur bei massiver Verunreinigung durch Magen- oder Darminhalt (Waidwundschuss) darf mikrobiologisch einwandfreies Trinkwasser unter Druck zum Spülen genutzt werden; kontaminierte Gewebepartien sind zusätzlich sofort großzügig wegzuschärfen.
Welche Pflichten hat die 'kundige Person' gemäß EU-Recht?
Nach Anhang III Abschnitt IV der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 muss bei der Erlegung mindestens eine jagdlich kundige Person zugegen sein. Sie beurteilt das lebende Wild vor dem Schuss auf Verhaltensauffälligkeiten und untersucht alle inneren Organe unmittelbar nach dem Aufbrechen auf bedenkliche Merkmale. Bei Befundfreiheit dokumentiert sie dies auf dem Wildursprungsschein. Zeigen sich Auffälligkeiten, muss das gesamte Stück mitsamt allen Organen einer amtlichen Fleischuntersuchung durch den Amtstierarzt zugeführt werden.
Welche Kerntemperaturen und Fristen gelten für die Wildkühlung?
Gemäß Tierischer Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) muss Großwild (Reh-, Rot-, Dam-, Gams- und Schwarzwild) nach dem Aufbrechen unverzüglich in eine geeignete Kühlung verbracht und auf eine Kerntemperatur von maximal +7 °C abgekühlt werden. Für Kleinwild (Feldhasen, Wildkaninchen, Federwild) ist gesetzlich eine Kerntemperatur von maximal +4 °C vorgeschrieben.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 3.9.2026
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Österreich, Deutschland, Schweiz
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 2 Primärquellen hinterlegt