Fragen zum Selbsttest

4 Fragen

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  1. Frage 1 von 4 Mittel Geltung: Schweiz
    Was regelt das JSG (SR 922.0) im Verhältnis zu den Kantonen?
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    Richtig ist B: Es setzt bundesrechtliche Grundsätze; den Vollzug haben die Kantone.

    Das JSG enthält die bundesrechtlichen Grundsätze, darunter in Art. 5 die jagdbaren Arten und die äusseren Jagdzeiten. Vollzug, Jagdsystem und die konkreten, allenfalls verkürzten Zeiten regeln die Kantone.

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  2. Frage 2 von 4 Mittel Geltung: Schweiz
    Berechtigt ein kantonales Jagdpatent zur Jagd in einem Revierkanton?
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    Richtig ist A: Nein, Patent- und Revierjagd sind getrennte Systeme

    Patent und Revier sind nicht austauschbar.

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  3. Frage 3 von 4 Mittel Geltung: Schweiz
    Wer setzt in der Schweiz die konkreten Jagdzeiten fest?
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    Richtig ist D: Der jeweilige Kanton in seiner Jagdverordnung.

    Das JSG setzt in Art. 5 die jagdbaren Arten und die bundesrechtlichen Jagdzeiten als äusseren Rahmen. Die Kantone können die Jagdzeiten verkürzen und legen die konkret geltenden Zeiten in ihrem Recht fest; abschliessend ist das JSG nicht.

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  4. Frage 4 von 4 Mittel Geltung: Schweiz
    Ersetzt das JSG eine waffenrechtliche Bewilligung für die Einfuhr von Jagdwaffen?
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    Richtig ist C: Nein, Einfuhr und Transport regelt das Waffenrecht

    JSG und Waffenrecht sind getrennt zu prüfen.

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Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)

    Bundeskanzlei, Fedlex Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 13.9.2026

    Saatmischungen für Biodiversitätsförderflächen nach Art. 58a und Anh. 4a DZV: Buntbrache und Rotationsbrache 2026

    Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Primärdokument öffnen ↗