Auf einen Blick

Kontinent
Europa
Jagdsystem
Revierjagd
Wildarten im Atlas
6
Jagdregionen
1
Zuständige Stelle
Lovački savez Srbije
ISO-Code
RS
Revierjagd

Jagdsystem

Das Jagdrecht ist an fest zugeschnittene Flächen gebunden, die meist verpachtet werden. Wer jagen darf, entscheiden Revierinhaber und Jagdbehörde; eine landesweite Einzelkarte gibt es nicht.

Rechtlicher Hinweis: Reviersystem. Der Jagdverband Serbiens koordiniert die Gastjagden. Waffen müssen an der Grenze bei der Polizei deklariert werden (Zollanmeldung), da Serbien nicht in der EU ist. Der EFP dient lediglich als Heimatsnachweis.

Jagd in Serbien

Serbien regelt Wild und Jagd im Zakon o divljači i lovstvu (2010, geändert 2018). Zuständig sind das Landwirtschaftsministerium und der Jagdverband Serbiens. Die Jagd läuft in Revieren der Jagdgesellschaften.

Gastjäger jagen mit Einladung des Revierinhabers und über den Verband. Der Heimatjagdschein wird vorgelegt. Serbien ist nicht EU-Mitglied; der Europäische Feuerwaffenpass gilt nicht als Einreisedokument.

Waffen müssen an der Grenze bei Polizei und Zoll deklariert werden. Das Zakon o oružju i municiji regelt Besitz und Transport. Trophäen geschützter Arten unterliegen CITES.

Grundlage: Informacije za strane lovce; Закон о дивљачи и ловству; Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Stand 20. September 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 20. September 2026

Bestimmung

Jagdsystem im Einzelnen

Der Jagdverband Serbiens (Lovački Savez Srbije) ist eine Organisation, die sich mit Jagdangelegenheiten beschäftigt. In Serbien ist die Jagdgesellschaft Lovački Savez Srbije tätig.

Waffenrecht

Waffen und Munition

Fremde Waffen und Munition dürfen nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der zuständigen Behörde in die Republik Serbien eingeschmuggelt oder aus ihr ausgeführt werden. Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Munition in Serbien ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt. Die Zuständigkeit für die Ausgabe von Genehmigungen für das Einbringen von Waffen und Munition in die Republik Serbien liegt bei der Grenzpolizei. Personen, die Waffen und Munition für Jagd- oder Sportzwecke in Serbien einführen, müssen nachweisen, dass sie das Recht auf das Halten, Tragen und Transitieren dieser Waffen und Munition besitzen. Waffen und Munition können nur an internationalen Grenzübergängen eingeführt oder ausgeführt werden. Waffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke müssen an der Grenze bei der Grenzpolizei und der Zollbehörde angemeldet werden. Das Zakon o oružju i municiji regelt das Držanje, Nošenje und Prevoz von Waffen und Munition. Waffen können nur mit einer Erlaubnis des zuständigen Organs (Ministerium für Binnen- und Außenhandel) und nach Anmeldung bei der Grenzpolizei und dem Zoll über die Grenze transportiert werden. Der Umgang mit Waffen und Munition in Serbien unterliegt dem Zakon o oružju i municiji.

Trophäen & CITES

Trophäen, Artenschutz und Veterinärrecht

Bei der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs A aus der Gemeinschaft sind die erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen und eine von einer Vollzugsbehörde erteilte Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung vor der Abfertigung an der Zollstelle vorzulegen. Eine Ausfuhrgenehmigung für in Anhang A aufgeführte Exemplare darf nur erteilt werden, wenn die zuständige wissenschaftliche Behörde schriftlich bestätigt, dass der Fang oder die Entnahme der Exemplare aus der Natur oder ihre Ausfuhr den Erhaltungsstatus der Art oder das Verbreitungsgebiet der betreffenden Population nicht beeinträchtigen. Der Antragsteller muß mit Hilfe von Dokumenten nachweisen, daß die Exemplare gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der betreffenden Art erworben wurden. Wird der Antrag in einem anderen Mitgliedstaat als dem Ursprungsstaat gestellt, muß dieser Nachweis anhand einer Bescheinigung erbracht werden. Die Vollzugsbehörde hat sich vergewissert, dass lebende Exemplare so für den Transport vorbereitet und versandt werden, dass die Gefahr von Verletzungen, Gesundheitsschädigungen oder Tierquälerei auf ein Minimum beschränkt bleibt. Für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs B und C aus der Gemeinschaft ist eine von einer Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats, in dem sich die Exemplare befinden, erteilte Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung an die Abfertigungszollstelle vorzulegen. Eine Ausfuhrgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die in Absatz 2 Buchstaben a), b), c) Ziffer i) und Buchstabe d) genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats muss nach Rücksprache mit der zuständigen wissenschaftlichen Behörde sichergestellt haben, dass keine sonstigen Belange des Artenschutzes der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung entgegenstehen.

Wild & Jagdbarkeit

Jagdbare und geschützte Arten

Geschützte Wildtiere dürfen nur in Revieren unter gesetzlich festgelegten Bedingungen gejagt werden.

Wildarten

6 im Jagdatlas erfasst

Jagdregionen

Das Land im Überblick

Serbien ist ein Binnenstaat im Zentrum der Balkanhalbinsel. Die Fläche beträgt 77.474 km² ohne und 88.361 km² mit Kosovo, dessen völkerrechtlicher Status seit der Unabhängigkeitserklärung von 2008 umstritten ist. Nachbarn sind Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, Albanien beziehungsweise Kosovo, Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie Kroatien.

Save und Donau teilen das Land in zwei Landschaften: Im Norden liegt die Vojvodina als Tiefland der Pannonischen Tiefebene, im Süden ist Serbien überwiegend gebirgig, mit Hochebenen, Becken und Flusstälern. Der tiefste Punkt liegt mit 17 Metern an der Donau bei Prahovo, der Midžor an der bulgarischen Grenze erreicht 2169 Meter. Das Klima ist gemäßigt kontinental, die Winter sind kalt und schneereich. Ohne Kosovo stehen mehr als acht Prozent der Landesfläche unter Schutz, in sechs Nationalparks, 22 Naturparks sowie etwa 590 Naturschutzgebieten.

Serbien ist eine parlamentarische Republik mit 30 Verwaltungsbezirken; die autonome Provinz Vojvodina wählt ein eigenes Regionalparlament. Amtssprache ist Serbisch, in der Vojvodina daneben weitere Sprachen wie Ungarisch. Seit Juni 2006, nach dem Ende des Staatenbundes mit Montenegro, ist Serbien ein eigenständiger Staat. Seit dem 1. März 2012 ist es Beitrittskandidat der Europäischen Union.

Grundlage: Artikel „Serbien“ der deutschsprachigen Wikipedia, in eigenen Worten zusammengefasst.

Stand 21. Oktober 2026 · mit KI-Unterstützung recherchiert und formuliert · freigegeben von WSK am 21. Oktober 2026

Lage und Gelände

  • Haupt- oder Landeshauptstadt
  • Ort
  • Internationaler Flughafen (IATA-Code)
  • Gipfel mit Höhe
  • Fluss
  • Grenze von Bundesland, Kanton oder Provinz
Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) · Schummerung: Terrain Tiles (Mapzen, AWS Open Data), Nachweis der Höhendaten unter Bild- und Kartenquellen · Luftbild: EOxCloudless https://cloudless.eox.at by EOX IT Services GmbH (Contains modified Copernicus Sentinel data 2016 & 2017), Lizenz CC BY 4.0, über EOX::Maps · Kartenstand: · Darstellung: JAGDNAVIGATOR
Gelände zeigt Höhenlage, Luftbild Wald, Alm und Siedlung. Die Linie ist die Staatsgrenze, keine Reviergrenze. Jagdeinrichtungen und sensible Standorte werden bewusst nicht kartiert.
Markanter Gipfel
Midschur (2168 m)
Gebirge
Karpaten · Dinarisches Gebirge · Transsilvanische Alpen
Gewässer
Adriatisches Meer
Internationale Flughäfen
Nikola-Tesla-Flughafen Belgrad (BEG)

Vor der Reise klären

Vor einer Jagdreise nach Serbien sind diese Punkte schriftlich mit Veranstalter, Behörden und Fluggesellschaft zu klären:

Checkliste

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Quellen

Allgemeine Landesinformation

Wikipedia: Serbien

Abgerufen am 12. September 2026, CC BY-SA 4.0

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Serbien
Primärquellen
Amtliche Einstiegsquelle und Jagdgesetz