Ablauf und Struktur

Regelmäßiges Schießtraining auf zugelassenen Wurftauben- und Kugelständen vertieft die jagdliche Treffsicherheit unter dynamischen Bedingungen. Das Training umfasst den Büchsenschuss auf 100 Meter sitzend aufgelegt und stehend angestrichen, den Schuss auf den laufenden Keiler auf 50 Meter sowie den Flintenschuss auf Rollhasen und Wurftauben zur Vorbereitung auf herbstliche Treib- und Drückjagden.

Prüfungsabschnitte

In zahlreichen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) ist ein aktueller Schießübungsnachweis (Keilernadel oder Schießnachweis Bewegungsjagd) gesetzliche oder behördliche Voraussetzung für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Nach der Prüfung

Eintragung des Schießnachweises in das Schießbuch oder Ausstellung der offiziellen Bescheinigung durch den Schießstandleiter vor Ort zur Vorlage beim Jagdleiter vor Beginn des herbstlichen Treibens.

Für wen der Kurs gedacht ist

Für alle aktiven Jägerinnen und Jäger zur Verfeinerung des Anschlags, zur Beherrschung des Schusses unter Zeitdruck sowie beim Waffenwechsel oder dem Umstieg auf bleifreie Büchsengeschosse im Jagdbetrieb.

Lernziele

Verinnerlichung der waffentechnischen Sicherheitsregeln, saubere Abzugskontrolle ohne Mucken, schnelles Erfassen des Ziels mit Flüchtigvisierung oder Drückjagdglas und Beherrschen des richtigen Vorhaltemaßes auf bewegtes Wild.

Ablauf

Strukturierte Standmodule unter Aufsicht erfahrener Schießausbilder mit individueller Schaft- und Anschlagskorrektur sowie computergestützter Trefferanalyse im modernen Schießkino mit realitätsnahen Videosequenzen.

Anerkennung

In der Schweiz regeln die Kantone für Feuerwaffen unter anderem den periodischen Nachweis der Treffsicherheit als Voraussetzung für die Jagdberechtigung (Art. 2 Abs. 2bis Bst. a JSV). Im Kanton Luzern ist der Nachweis der Treffsicherheit in einer behördlich bewilligten Jagdschiessanlage oder an einem behördlich zugelassenen Schiessanlass zu erbringen (§ 14 Abs. 1 Kantonales Jagdgesetz). In Kärnten müssen die Mitglieder der Kärntner Jägerschaft jährlich einmal an einem Hegeringschießen teilnehmen; bei Verhinderung unterziehen sie sich einer vergleichbaren Übung der Schießfertigkeit an einer behördlich genehmigten Schießstätte und lassen sich dies vom Betreiber bestätigen (§ 89 Abs. 6 K-JG).

Folgekosten

Laufende Gebühren für Schießstandnutzung, Schießkino-Miete, Wurftauben und Munition; bei Vielschützen empfiehlt sich der Kauf von Trainingsmunition in größeren Losgrößen zur Kostendämpfung.

Vorbereitung

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Lerninhalte

  • Sicherer Umgang mit der Waffe (Entladen, Tragen, Übergeben)
  • Stehend, sitzend und mit Zielstock schießen
  • Laufender Keiler und Kipphasen
  • Flintenschießen auf Wurftauben
  • Kontrollschießen vor der Jagdsaison

Häufige Fragen zu Jagdliches Schießtraining: Grundlagen und Trainingsstruktur

Wie oft sollte ich üben?

Mindestens 2× jährlich Kontrollschießen auf dem Stand. Für sicheres Schießen bei Bewegungsjagden: monatliches Training am laufenden Keiler oder Kipphasen empfohlen.

Muss ich auf einem behördlich zugelassenen Stand schießen?

Ja. Jagdliches Schießen außerhalb zugelassener Schießstände ist verboten. Die Standaufsicht stellt die Einhaltung der Sicherheitsregeln sicher.

Quellen und Evidenz

5 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 3.9.2026

    DGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz (Ausgabe September 2024)

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 2.9.2026

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Jagd

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Primärdokument öffnen ↗
  3. Amtliche Primärquelle Abruf: 21.10.2026

    Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV)

    Schweizerischer Bundesrat / Fedlex Primärdokument öffnen ↗
  4. Amtliche Primärquelle Abruf: 21.10.2026

    SRL Nr. 725 - Kantonales Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz)

    Kantonsrat des Kantons Luzern Primärdokument öffnen ↗
  5. Amtliche Primärquelle Abruf: 21.10.2026

    Kärntner Jagdgesetz 2000

    Land Kärnten / RIS Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Österreich, Deutschland, Schweiz
Inhalt geprüft