Ziel und Grenzen

Kontrolliert wird, ob der Treffpunkt noch dort liegt, wo er hingehört: vor der Jagdsaison, nach einem Sturz oder Transportschaden, nach Arbeiten an Zielfernrohr oder Montage, nach dem Anbau eines Schalldämpfers und beim Wechsel von Munitionssorte oder Losnummer. Das Kontrollschießen prüft die Waffe. Es ersetzt weder das Einschießen einer neu montierten Optik noch das Übungsschießen, mit dem der Schütze seine Schießfertigkeit trainiert.

Voraussetzungen

Geschossen wird auf einem zugelassenen Schießstand, von fester Auflage, bei möglichst wenig Wind und mit genau der Munition, die auf der Jagd verwendet wird. Die Schrauben von Montage und Systemkasten sind mit dem Drehmoment angezogen, das der Hersteller angibt.

Einige Rechtsräume verlangen zusätzlich einen jährlichen Nachweis der Schießfertigkeit. In Nordrhein-Westfalen ist er Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd: je drei Schüsse aus 48 bis 62 Metern auf den laufenden Keiler (stehend freihändig, angehalten stehend freihändig, angehalten sitzend), bestanden mit mindestens 50 von 90 Ringen, oder eine vergleichbare Übung im Schießkino oder Bescheinigung aus einem anderen Land (§ 17a Abs. 3 LJG NRW, Anlage 2 DVO LJG-NRW). In der Schweiz gilt die Pflicht zum jährlichen Treffsicherheitsnachweis nach dem Standard der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz: vier Schuss auf die stehende Reh- oder Gamsscheibe, empfohlen auf mindestens 100 Meter, alle vier im Trefferfeld; wer mit Schrot jagt, zusätzlich vier Treffer auf Kippscheibe oder Rollhase.

Ausrüstung

Stabile Schießauflage (Sandsack oder Schießbock), Anschussscheibe mit 1-cm-Kariereinteilung, Werkzeugsatz mit Drehmomentschlüssel für Montage- und Schaftschrauben, Optik-Reinigungsset und die jagdlich verwendete Originallosung der Munition.

Schritt für Schritt

1. Waffe entladen zum Stand bringen und auf fester Auflage verkantungsfrei einrichten.

2. Eine Serie von mindestens drei Schuss mit gleichem Haltepunkt abgeben.

3. Den mittleren Treffpunkt der Serie bestimmen, nicht den einzelnen Schuss werten.

4. Die Abweichung in Klicks umrechnen: Bei 0,1 mrad je Klick verschiebt ein Klick den Treffpunkt auf 100 Meter um 1 Zentimeter, bei 1/4 MOA um etwa 0,73 Zentimeter.

5. Korrigieren und mit einer zweiten Serie bestätigen.

6. Datum, Stand, Entfernung, Munition mit Losnummer und Ergebnis im Schießbuch notieren.

Sicherheit

Auf dem Stand gelten die Standordnung und die Anweisungen der Standaufsicht. Die Waffe wird nur mit geöffnetem Verschluss abgelegt, geladen wird erst am Schützenstand, die Mündung zeigt in Schussrichtung. Gehör- und Augenschutz gehören dazu.

Arbeiten an Abzug, Verschluss und Sicherung sind Sache des Büchsenmachers. Wer nach einem Sturz eine Beschädigung an Lauf oder Optik sieht, schießt nicht, sondern lässt die Waffe prüfen. Der SVLFG betont, dass die Jagdausübung und der Bau jagdlicher Einrichtungen mit besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren verbunden sind. Der SVLFG stellt branchenspezifische Informationen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Jagd bereit. Auf der SVLFG-Website sind Broschüren wie 'B11 Broschüre Jagd' (Stand 12/2016) und 'B46 Broschüre Sicherer Einsatz von Klettersitzen' (Stand 03/2025) als PDF-Dateien auflistbar. Der SVLFG weist auf schwere und tödliche Unfälle bei Erntejagden hin und bietet Tipps zur sicheren Erntejagd an. Der SVLFG bietet Seminare wie 'Sicher und gesund arbeiten im Klein-Privatwald' an. In diesem Seminar werden Grundlagen in Theorie und Praxis über aktuelle Arbeitsverfahren vermittelt. Der JFK-Standard empfiehlt regelmässiges Schiesstraining und einen überprüfbaren Nachweis der Treffsicherheit. Bei Jagdwaffen mit gezogenem Lauf ist der Treffsicherheitsnachweis jährlich nach JFK-Standard durchzuführen. Der Treffsicherheitsnachweis gemäß JFK-Standard umfasst für Kugelwaffen vier Schuss auf stehende Reh- oder Gamsscheibe, empfohlen auf mindestens 100 Meter, mit vier Treffern. Für Schrotwaffen verlangt der JFK-Standard vier Schuss auf Kippscheibe oder Rollhase, empfohlen auf maximal 30 Meter, mit vier Treffern.

Rechtspflichten

In Nordrhein-Westfalen gilt der Schießnachweis am Schießstand als erbracht, wenn mindestens 50 von 90 Ringen erreicht wurden. Es zählen nur die Ringe 8, 9 und 10, wobei die Ringe 5 und 3 nach vorn als 8 gelten. Im Kanton Aargau ist der jährliche Treffsicherheitsnachweis gemäß dem Standard der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) Pflicht, wenn eine Waffe mit gezogenem Lauf für die Jagd verwendet wird. Der Treffsicherheitsnachweis in der Schweiz umfasst vier Schüsse auf eine stehende Rehscheibe oder Gammscheibe, empfohlen auf mindestens 100 Meter, mit vier Treffern in den Punkten 8, 9 oder 10. Im Kanton Aargau ist der Treffsicherheitsnachweis für Schrotwaffen jährlich zu erfüllen, sofern der Jäger eine Waffe mit glattem Lauf für die Jagd verwendet. Der Treffsicherheitsnachweis im Schrotprogramm in der Schweiz umfasst vier Schüsse auf eine 3-teilige Kippscheibe (Hase/Fuchs) oder Rollhase. Bei der Kippscheibe gelten vordere und/oder mittlere Klappe als Treffer. Der Treffsicherheitsnachweis in der Schweiz ist von der Schützin/dem Schützen sowie der Standaufsicht zu unterzeichnen.

Vorgaben aus Merkblättern und Verordnungen

In Nordrhein-Westfalen ist der jährliche Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd. Der Schießnachweis in Nordrhein-Westfalen umfasst drei Serien mit jeweils drei Schüssen aus 48 bis 62 Metern: 1. auf den laufenden Keiler, stehend, freihändig; 2. auf den laufenden Keiler angehalten, stehend, freihändig; 3. auf den laufenden Keiler angehalten, sitzend. Der Schießnachweis in Nordrhein-Westfalen kann auch im Schießkino mit drei Serien zu je drei Schüssen absolviert werden. Am Schießstand gilt der Nachweis mit mindestens 50 von 90 Ringen als erbracht, im Schießkino mit mindestens fünf von neun Treffern. In der Schweiz wird der Treffsicherheitsnachweis gemäss dem Standard der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) empfohlen, um eine einheitliche Überprüfung der Treffsicherheit zu gewährleisten. Beim Treffsicherheitsnachweis für Waffen mit gezogenem Lauf müssen Jäger vier Schuss auf eine stehende Reh- oder Gamsscheibe (DJV- oder St. Galler-Scheibe) bei empfohlenen mindestens 100 Metern abgeben und vier Treffer im Trefferfeld erzielen. Jäger, die mit Schrot jagten, müssen in der Schweiz vier Schuss auf eine Kippscheibe oder einen Rollhase abgeben und vier Treffer erzielen. Wer bei der Jagd eine Waffe mit gezogenem Lauf einsetzt, hat das Schiessprogramm Kugel jedes Jahr zu erfüllen. Verwendet ein Jäger für die Jagd eine Waffe mit glattem Lauf, muss er das Schiessprogramm Schrot jedes Jahr absolvieren.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Kontrollschießen und Ausrüstung vor dem Einsatz prüfen

Ist Kontrollschießen Pflicht?

Das hängt vom Rechtsraum ab. Ausdrücklich verlangt werden jährliche Schießnachweise zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen für die Teilnahme an Bewegungsjagden und in der Schweiz als Treffsicherheitsnachweis. Unabhängig davon gehört die Kontrolle der Treffpunktlage vor jede Saison, damit der erste Schuss sitzt.

Quellen und Evidenz

3 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 2.9.2026

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Jagd

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 13.9.2026

    Schießnachweis nach § 17a Abs. 3 Landesjagdgesetz NRW, Anlage 2 zur DVO LJG-NRW (GV. NRW. Nr. 24 vom 27.05.2015)

    Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de) Primärdokument öffnen ↗
  3. Amtliche Primärquelle Abruf: 13.9.2026

    Richtlinie Treffsicherheitsnachweis, JFK-Standard (mit Standblatt)

    Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz JFK / Kanton Aargau Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Österreich, Deutschland, Schweiz
Inhalt geprüft