Taktik, Wind und Thermik

Der Wind ist der wichtigste Faktor. Die Pirsch erfolgt gegen den Wind oder bei Seitenwind. Bei einer Thermik-Umkehr am Abend (Fallwind im Hang) ist die Pirschrichtung anzupassen.

Ausrüstung

Leichtes Fernglas (8×42), Pirschstock, Waffe mit niedrig montiertem Zielfernrohr, lautlose Bekleidung (Loden, Softshell), Messer, Bergesack.

Ziel und Grenzen

Die Pirsch ist eine dynamische Einzeljagdform, bei der sich der Jäger zu Fuß vorsichtig durch das Revier bewegt, um Wild aufzusuchen, anzusprechen und zu erlegen. Sie eignet sich hervorragend in großen Waldgebieten, zur Kontrolle weitläufiger Schadflächen und zur Erlegung reifer Böcke oder Hirsche in unübersichtlichen Revierteilen. Grenzen: Die Pirsch erzeugt im Vergleich zum Ansitz ein höheres Beunruhigungsrisiko, wenn sie unüberlegt durchgeführt wird. Bei trockenem, knisterndem Boden, wechselnden Winden oder in kleinen Revieren unter zweihundert Hektar führt sie schnell zur Entwertung der Einstände. Bei Windstille oder im flachen Gelände ist sie selten erfolgreich und vergrämt das Wild nachhaltig.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein gepflegtes, von Ästen, Steinen und Laub befreites Pirschwegenetz im Revier. Die Pirschbekleidung muss absolut lautlos sein: Wolle, Loden oder weicher Fleece sind unverzichtbar; Reißverschlüsse und Riemen müssen abgeklebt oder lautlos gesichert sein. Als Ausrüstung dienen ein leichter, stabiler Zielstock (Vierbein oder Dreibein) für den stehenden Schuss, ein kompaktes Fernglas, ein Windprüfer und gutes, flexibles Schuhwerk mit dünner, leiser Sohle. Der Schütze muss das Revier, Bodenwellen und alle Sicherheitsradien im Schlaf beherrschen, um sich lautlos im Gelände anzupassen.

Schritt für Schritt

Die Pirsch beginnt immer mit der Kontrolle der Windrichtung am Ausgangspunkt. Die Fortbewegung erfolgt streng gegen oder quer zum Wind in extrem langsamem Tempo: nach zwei bis drei Schritten wird angehalten, gesichert und das Umfeld mit dem Glas abgeleuchtet. Besonderes Augenmerk gilt Waldrändern, Lichtungen und Geländekanten. Wird Wild erblickt, verharrt der Jäger regungslos in natürlicher Deckung. Passt die Situation, wird der Zielstock lautlos aufgebaut, das Stück über die Optik angesprochen und die Waffe aufgelegt. Der Schuss erfolgt nur, wenn das Stück breit und ruhig steht und ein verlässlicher Kugelfang gegeben ist. Nach dem Schuss wird der Anschuss ruhig markiert und das Verhoffen abgewartet.

Sicherheit

Weil Schüsse auf der Pirsch aus geringerer Höhe als vom Hochsitz abgegeben werden, ist der Schusswinkel flacher und der Kugelfang besonders gewissenhaft zu prüfen. Ein Schuss darf nur abgegeben werden, wenn ein Erdhügel, ein Hang oder gewachsener Boden das Geschoss sicher aufnimmt. Schüsse durch Dickicht, Schilf oder über Kanten hinweg sind tabu. Während des Gehens bleibt die Waffe unterladen oder ungespannt; geladen und gespannt wird erst nach dem Einrichten auf dem Zielstock. Vor Beginn der Pirsch müssen Mitjäger über die geplante Route und die Dauer informiert sein, um gefährliche Begegnungen im Revier auszuschließen. Erst nachdem der Schütze sich davon überzeugt hat, dass keine Gefahr für andere besteht, darf ein Schuss abgegeben werden. Gefährlich wird es etwa, wenn Menschen von Geschossen oder Geschossteilen getroffen werden können, welche von Steinen, hartgefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder vom Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers ihre Richtung ändern. Bei Erntejagden sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, um den Kugelfang sicherzustellen. Beim Schießen mit Einzelgeschossen darf kein Schuss abgegeben werden, wenn kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist. Gehörschutz ist auf dem Schießstand Pflicht, um den Knall von Schüssen auf ein sicheres Niveau zu reduzieren. Nur während der eigentlichen Jagdausübung darf eine Schusswaffe geladen sein. Ungeachtet des Ladungszustands einer Waffe muss ihre Laufmündung stets in eine ungefährliche Richtung zeigen. Nach dem Laden einer Waffe ist diese sofort zu sichern. Wird kein Schuss abgegeben, muss eine gestochene Waffe (Waffe mit Spannsystem) unverzüglich gesichert und entstochen werden. Beim Pirschen darf die Waffe weder eingestochen noch entsichert sein. Beim Besteigen und Verlassen eines Fahrzeugs und ebenso während der Fahrt dürfen Schusswaffen nicht geladen sein.

Rechtspflichten

Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Das Jagdrecht ist durch die Vorgaben dieses Gesetzes und die darauf basierenden landesrechtlichen Vorschriften eingeschränkt. Beim Jagen sind die allgemein anerkannten Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit einzuhalten. Zur Jagdausübung zählen das Aufsuchen und Nachstellen von Wild sowie dessen Erlegen und Fangen. Der Eigentümer hat auf seinem Grund und Boden das Jagdrecht. Eine Trennung des Jagdrechts vom Eigentum an Grund und Boden ist nicht möglich, da beides fest zusammengehört. An Flächen, an denen kein Eigentum besteht, haben die Länder das Jagdrecht. In Jagdbezirken ist die Ausübung des Jagdrechts nur gemäß den Vorgaben der §§ 4ff. erlaubt. Zum Schalenwild gehören Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild. Hochwild umfasst Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes sowie Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Die Abgrenzung von Jagdbezirken kann durch Abtrennung, Angliederung oder den Austausch von Grundstücken erfolgen, wenn dies aus Gründen der Jagdpflege und -ausübung erforderlich ist. Ein Eigenjagdbezirk besteht aus zusammenhängenden Grundstücken mit mindestens 75 Hektar land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzter Fläche, die in einem alleinigen Eigentum oder in der Gemeinschaft von Personen liegen. Der Eigentümer hat in einem Eigenjagdbezirk das Recht, die Jagd auszuüben. Der Nutznießer nimmt die Stelle des Eigentümers ein, wenn ihm die Nutzung des gesamten Eigenjagdbezirks zusteht. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht aus sämtlichen Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die keinem Eigenjagdbezirk angehören, sofern diese zusammenhängend mindestens 150 Hektar groß sind. Die Grundflächen-Eigentümer, deren Grundstücke einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Pirschjagd planen und durchführen

Wie nah muss ich pirschen?

So nah wie nötig für einen sicheren Schuss, so fern wie möglich, um nicht vergrämt zu werden. Typisch: 80 bis 150 m auf Rehwild, 150 bis 250 m auf Gamswild im Gebirge. Näher ist immer besser.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 2.9.2026

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Jagd

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Österreich, Deutschland, Schweiz
Inhalt geprüft