Fragen zum Selbsttest
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Richtig ist D: Tiroler Jagdgesetz 2004
Im Rechtsraum Tirol gilt das Tiroler Jagdgesetz 2004. Verbindlich ist die RIS-Fassung.
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Richtig ist C: Im RIS Landesrecht Tirol, geltende Fassung.
Die amtliche Fassung steht im RIS (Gesetzesnummer 10000088).
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Richtig ist C: Revierjagd.
Tirol ist ein Revierjagd-Rechtsraum.
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Richtig ist A: In der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004
Die Schusszeiten setzt die Landesregierung in § 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 fest (LGBl. Nr. 43/2004 i.d.g.F.); außerhalb gilt Schonzeit. Verbindlich ist die RIS-Fassung.
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Richtig ist D: Die Bezirksverwaltungsbehörde
Jagdgebiete stellt nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) fest; der Tiroler Jägerverband ist Körperschaft der Jäger, keine Feststellungsbehörde.
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Richtig ist B: Bezirkshauptmannschaften und Landesregierung
Behörde nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 ist in erster Linie die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft); die Landesregierung erlässt u. a. die Durchführungsverordnungen. Der Tiroler Jägerverband ist Interessenvertretung der Jäger, keine Vollzugsbehörde.
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Quellen und Evidenz
1 Eintrag- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Tiroler Jagdgesetz 2004