Fragen zum Selbsttest

Je Frage ist genau eine Antwort richtig. Die Auflösung erscheint sofort nach der Wahl, zusammen mit der Begründung und dem Verweis auf die zugehörige Portalseite.

  1. Frage 1 · mittel Welches Landesgesetz gilt in Baden-Württemberg neben dem BJagdG? Geltung: Baden-Württemberg
    Lösung anzeigen

    Richtig ist b: Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

    In Baden-Württemberg gilt das JWMG neben dem BJagdG.

    Zur zugehörigen Portalseite

  2. Frage 2 · mittel Ersetzt das JWMG das Bundesjagdgesetz vollständig? Geltung: Baden-Württemberg
    Lösung anzeigen

    Richtig ist b: Nein. Das BJagdG bleibt Rahmen, das Land regelt abweichend und ergänzend.

    BJagdG und Landesrecht sind zusammen zu lesen.

    Zur zugehörigen Portalseite

  3. Frage 3 · mittel Wo stehen die verbindlichen Jagdzeiten für Baden-Württemberg? Geltung: Baden-Württemberg
    Lösung anzeigen

    Richtig ist b: In der landesrechtlichen Jagdzeitenregelung.

    Zeiten setzt das Land.

    Zur zugehörigen Portalseite

  4. Frage 4 · mittel Gilt das Bayerische Jagdgesetz in Baden-Württemberg? Geltung: Baden-Württemberg
    Lösung anzeigen

    Richtig ist b: Nein. Jedes Land hat sein Landesjagdgesetz.

    BayJG gilt nicht in Baden-Württemberg.

    Zur zugehörigen Portalseite

  5. Frage 5 · mittel Welches Recht gilt für die Aufbewahrung der Jagdwaffe in Baden-Württemberg? Geltung: Baden-Württemberg
    Lösung anzeigen

    Richtig ist b: Das Waffengesetz des Bundes.

    Verwahrung ist Waffenrecht, nicht Jagdrecht.

    Zur zugehörigen Portalseite

  6. Frage 6 · mittel Ist der Jagdschein die einzige Voraussetzung, um in einem Revier in Baden-Württemberg zu jagen? Geltung: Baden-Württemberg
    Lösung anzeigen

    Richtig ist b: Nein. Hinzu kommt die jagdliche Berechtigung im konkreten Revier.

    Jagdschein und Reviererlaubnis sind zu unterscheiden.

    Zur zugehörigen Portalseite

Quellen und Evidenz

1 Eintrag
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Primärdokument öffnen ↗