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Grenzen

Die Grenzen der Zusammenarbeit werden durch die unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen definiert. Landwirte brauchen schadensarme Flächen, Forstleute verbissfreie Kulturen, Jäger bejagbare Wildbestände.

Einrichtungen

Gemeinsame Kirrungen, Wildschutzzäune und Ablenkungsfütterungen erfordern Abstimmung über Standort, Kosten und Zuständigkeit.

Wildschaden

Ein offener Dialog über Wildschadenshäufigkeit und -höhe verhindert eskalierte Konflikte. Regelmäßige gemeinsame Begehungen der Schadflächen schaffen Vertrauen.

Nachbarn

Land- und Forstwirte sind Nachbarn im Revier. Ihre Arbeitspläne (Mähtermine, Holzeinschlag, Ernte) beeinflussen das Wild und müssen in die Jagdplanung einfließen.

Grundeigentuemer

Grundeigentümer haben berechtigte Erwartungen an die Wilddichte. Ein jährliches Gespräch über Abschussziele, Wildschäden und gemeinsame Projekte ist unverzichtbar.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Zusammenarbeit mit Land- und Forstwirtschaft

Wer zahlt für Wildschadenverhütungsmaßnahmen?

In der Regel der Jagdpächter für jagdliche Maßnahmen (Kirrung, Ablenkungsfütterung, Zäune). Landschaftspflegerische Maßnahmen (Blühstreifen, Hecken) können über Fördermittel finanziert werden. Die Kostenverteilung sollte vor Beginn schriftlich vereinbart werden.

Quellen und Evidenz

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