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Rechtslage

Wer Wildschaden ersetzt, in welcher Frist er anzumelden ist und wie er festgestellt wird, ist in DE, AT und CH und teils je Bundesland unterschiedlich geregelt. Fristen sind kurz und ihr Versäumnis kann den Anspruch kosten - die geltenden Fristen sind vor dem ersten Schadensfall zu klären, nicht danach.

Vorbeugung

Der billigste Schaden ist der, der nicht entsteht. Wirksam sind: Bejagungsschwerpunkte an den gefährdeten Flächen statt gleichmäßig über das Revier, Ablenkflächen dort, wo sie das Wild wirklich hält, Zäunung an neuralgischen Kulturen und eine mit dem Landwirt abgestimmte Fruchtfolge.

Kommunikation

Ein Bewirtschafter, der vom Schaden zuerst vom Jagdpächter hört, reagiert anders als einer, der ihn selbst entdeckt und sich übergangen fühlt. Regelmäßiger Kontakt in der Wachstumszeit kostet wenige Telefonate und verhindert die meisten Auseinandersetzungen.

Was festgehalten wird

Fotos brauchen Datum, Standort und einen Maßstab im Bild. Ein Foto ohne Größenbezug belegt keinen Umfang. Ergänzend gehören der Flächenbezug in der Revierkarte, die betroffene Kultur und das Wachstumsstadium in die Aufnahme.

Verlauf

Ein Schaden entwickelt sich. Eine einzelne Aufnahme zeigt einen Zustand, eine Reihe über Wochen zeigt, ob der Schaden fortschreitet und ob eine Maßnahme gewirkt hat.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Wildschäden vorbeugen und dokumentieren

Wer stellt den Schaden fest?

Das Feststellungsverfahren ist je Rechtsraum unterschiedlich geregelt; vielerorts sind amtlich bestellte Schätzer vorgesehen. Welches Verfahren gilt, welche Frist läuft und wer die Kosten trägt, ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Quellen und Evidenz

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