Strukturierte Geodaten im Jagdkataster
Die exakte geografische Abgrenzung von Jagdrevieren wird über die Geoinformationssysteme (GIS) der Bundesländer und Kantone bereitgestellt. Die Qualität und das Format der Metadaten variieren hierbei beträchtlich, basieren jedoch zunehmend auf standardisierten OGC-Diensten (Open Geospatial Consortium) und der europäischen INSPIRE-Richtlinie.
GIS-Infrastruktur & Metadatenformate der Bundesländer (Wien, Tirol, Kärnten, Vorarlberg)
Wien stellt über das ViennaGIS die Jagdgebiete (20 Eigen- und 13 Gemeindejagdgebiete) zur Verfügung. Bemerkenswert ist, dass trotz des urbanen Charakters rund 40 Prozent der Gesamtfläche Wiens (ca. 415 km²) potenziell für die Jagd in Betracht kommen; die Daten werden via WMS (Web Map Service) in verschiedenen Bildformaten (JPEG, PNG/8bit) und als Vektordaten ausgeliefert. Tirol bietet mit dem Tiroler Jagdkataster eine der modernsten Infrastrukturen: Die Ausweisung der Eigen- und Genossenschaftsjagdgebiete ist historisch ab dem 1. Januar 2000 abgedeckt und steht über WFS, REST API, Shapefile, JSON und KML zur Verfügung. Kärnten liefert hochpräzise Shape- und GeoPackage-Formate im lokalen Koordinatensystem EPSG:31258. Vorarlberg stellt seine Reviergrenzen INSPIRE-konform mit Attributen wie der Gemeindezugehörigkeit bereit.
Kartenebenen
Eine professionelle Revierkarte besteht aus klar getrennten Ebenen: Katastergrenzen (Eigen- und Genossenschaftsjagden), Eigentumsflächen, forstliche und landwirtschaftliche Wirtschaftswege, jagdliche Infrastruktur (Kanzeln, Sitze, Fütterungen, Kirrungen), Wildschadensflächen, Äsungsstreifen, Ruhezonen und forstliche Rettungspunkte.
Grenzverlauf im Kataster
Reviergrenzen müssen immer aus den amtlichen Kataster- und Pachtvertragsdaten übernommen werden. Wo die Grenze im Gelände vom Zaun- oder Waldrandverlauf abweicht, ist die amtliche Vektorkoordinate bindend. Unstimmigkeiten an Reviergrenzen belasten im Ernstfall jede Nachsuche und jeden Wildschadensausgleich.
Rettungspunkte
Forstliche Rettungspunkte und befahrbare Rettungszufahrten sind sicherheitskritisch. Diese Ebene muss im Revier zwingend auch offline ohne Mobilfunkempfang auf Mobilgeräten oder als laminierte Karte verfügbar sein. Die Erfassung von Rettungspunkten in einem GIS erfordert die Eintragung von Pflichtfeldern wie Rettungspunktbezeichnung, Koordinaten, Ortsbeschreibung, Beschilderung, Status, Bemerkung, Ersteller und Erstelldatum.
Datenschutz bei Revierdaten
Sensible Jagdeinrichtungen (z. B. Kirrungen, Fütterungsanlagen, Kanzelstandorte, Wildkameras) gehören keinesfalls in ungeschützte öffentliche Cloud-Dienste, sondern werden in geschlossenen GIS-Ebenen verwaltet.
Sicherung und Datenhaltung
Lokale Exporte in offenen Formaten (GeoPackage, GeoJSON, KML) sichern jahrelange Reviereintragungen unabhängig von proprietären Jagd-Apps gegen Datenverlust.
Vorgehen
Die Revierkarte beginnt beim amtlichen Kataster, nicht beim selbstgezeichneten Waldrand. Grenzen kommen aus den GIS-Diensten der Länder und Kantone (WMS, WFS, GeoPackage), soweit sie veröffentlicht sind, und aus dem Pachtvertrag. Abweichungen im Gelände werden markiert, sie ändern die Rechtsgrenze nicht.
Ebenen trennen: Grenze, Wege, Rettungspunkte, Wildschaden, Äsung, Ruhezonen. Kanzeln, Kirrungen und Kameras bleiben in einer geschlossenen Ebene. Forstliche Rettungspunkte gehören auch offline auf das Gerät oder auf eine laminierte Karte.
Exporte in offenen Formaten (GeoPackage, GeoJSON) sichern die Eintragungen unabhängig von einer App. Vor der Saison wird geprüft, ob der Dienst noch antwortet und ob die Koordinaten noch zum Vertrag passen.
Worauf zu achten ist
Sensible Einrichtungen gehören nicht in ungeschützte Clouds und nicht auf öffentliche Karten. Das Portal veröffentlicht keine Kanzeln und keine Kirrungen; die Revierkarte darf das intern, nicht als Link.
Unstimmigkeiten an der Grenze belasten Nachsuche und Wildschaden. Rettungspunkte ohne befahrbare Zufahrt sind im Ernstfall wertlos. Eine Karte, die nur online existiert, fällt aus, sobald das Netz ausfällt – genau dann, wenn sie gebraucht wird.
Fachliche Vorgaben und Förderung
Für die Jagdperiode 2020 bis 2028 stellte die Stadt Wien, Wasserrecht, als Jagdbehörde auf der Grundlage des Wiener Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 6/1948, im Jahr 2019 insgesamt 20 Eigen- und 13 Gemeindejagdgebiete in Wien fest. Das bedeutet, dass etwa 40 Prozent der insgesamt rund 415 km² umfassenden Fläche Wiens aus Grundflächen besteht, die im Prinzip für die Jagd in Frage kommen.
Sicherheit
Der KWF empfiehlt zudem, dass Rettungspunkte möglichst in Bereichen mit Mobilfunknetz-Empfang eingerichtet werden und dass die Einbindung der örtlichen Rettungskräfte (Rettungsdienst, Feuerwehr, Bergwacht) für die abschließende Standortentscheidung empfohlen wird. Die Empfehlung des KWF für ein bundesweit einheitliches Rettungspunkt-Schild beinhaltet zudem, dass das Symbol vier weiße Pfeile, die auf einen zentralen Punkt gerichtet sind, auf grünem Hintergrund (Farbe für Rettungszeichen gemäß DIN EN ISO 7010; ASR A1.3) darstellt. Die Empfehlung des KWF für ein bundesweit einheitliches Rettungspunkt-Schild schlägt vor, dass die Texte im Schild wie „Rettungspunkt“, die Rettungspunktbezeichnung, eine Handlungsanweisung, die Notrufnummer 112 und eine Webadresse enthalten sein sollten.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Revierkarte und Geodaten im Jagdkataster
Wie unterscheiden sich die GIS-Formate von Wien, Tirol, Kärnten und Vorarlberg?
Wien liefert Raster-WMS und Vektoren via ViennaGIS. Tirol bietet historisch ab 2000 WFS, REST APIs, JSON, KML und Shapefiles. Kärnten nutzt das Gauß-Krüger-System EPSG:31258 für Shape- und GeoPackage-Dateien, während Vorarlberg INSPIRE-konforme Vektordaten mit Gemeindezuordnung publiziert.
Welches Koordinatensystem sollte für Revierkarten verwendet werden?
Im DACH-Raum kommen standardmäßig WGS 84 (EPSG:4326) bzw. Web Mercator (EPSG:3857) für Mobil-Apps sowie lokale amtliche Projektionen wie ETRS89 / UTM (EPSG:25832/25833 in Deutschland) oder MGI / Austria GK (EPSG:31258 in Österreich) zum Einsatz.
Quellen und Evidenz
4 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 26.8.2026
Jagdgebiete Wien
- Amtliche Primärquelle Abruf: 26.8.2026
Open Government Data Land Tirol (Datenkatalog mit Jagdkataster)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 26.8.2026
Geoland.at: Geodatenverbund der österreichischen Bundesländer & INSPIRE-Geodienste
- Fachverband / Körperschaft Abruf: 20.9.2026
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte
Geltung und Prüfstand
- Gilt für
- Österreich, Deutschland, Schweiz
- Inhalt geprüft
- Primärquellen
- 3 Primärquellen hinterlegt