Reviergrenzen

Die Reviergrenze wird vor Pachtbeginn persönlich zu Fuß abgegangen, anstatt sich blind auf Katasterkarten zu verlassen. Wo Grenzverläufe durch dichte Dickungen oder forstliche Pflanzungen führen, sind Grenzsteine, alte Forstmarkierungen oder Grenzgräben oft überwachsen. Unklare oder strittige Grenzabschnitte müssen vor der Vertragsunterschrift im Beisein des Verpächters und der Nachbarpächter protokolliert und geklärt werden, da sie sonst bei späteren Nachsuchen, Grenznaheansitzen und Wildschadensregulierungen unweigerlich zu Konflikten führen.

Jagdeinrichtungen im Bestand

Sämtliche Hochsitze, Kanzeln, Drückjagdblöcke und Fütterungseinrichtungen werden systematisch besichtigt, durchnummeriert und auf Standfestigkeit geprüft. Nach den Richtlinien der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (VSG 4.4) haftet der Jagdausübungsberechtigte voll für Personen- und Körperschäden durch baufällige Ansitze. Morsche Kanzeln stellen keinen Vermögenswert dar, sondern eine rechtliche und finanzielle Altlast, die sofort gesperrt, abgerissen oder fachgerecht saniert werden muss.

Wildschaden und Haftungslage

Die historische Schadensentwicklung der vergangenen drei bis fünf Jahre liefert die einzig verlässliche Prognose für das künftige finanzielle Risiko. Zu prüfen sind gezahlte Schadenssummen an Mais, Weizen, Raps und forstlicher Naturverjüngung, das Vorhandensein von Weiserzäunen sowie laufende behördliche Schätzverfahren oder Gerichtsstreitigkeiten.

Nachbarreviere und Absprachen

Ein Jagdrevier existiert nicht isoliert im Raum. Gutes Einvernehmen mit den Nachbarpächtern entscheidet über revierübergreifende Drückjagderfolge, Wildfolgevereinbarungen bei verletztem Schalenwild und eine abgestimmte Bejagung von Raubwild und Schwarzwild. Regelmäßige Absprachen verhindern wechselseitiges Vergrämen an den Reviergrenzen.

Grundeigentümer und Verpächter

Land- und Forstwirte sowie die Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die wichtigsten Partner im Revieralltag. Regelmäßige persönliche Treffen, sofortige Erreichbarkeit bei Schadensmeldungen und die rasche Errichtung mobiler Schutzzäune an gefährdeten Schlägen schaffen die Vertrauensbasis für eine jahrzehntelange Pachtzeit.

Vorgehen

Systematische Begehung aller Revierteile im Frühjahr nach der Schneeschmelze und im Spätsommer vor der Ernte. Erstellung eines digitalen Revierkatasters mit Geokoordinaten aller Ansitze, Wechsel, Salzlecken und Rettungspunkte.

Worauf zu achten ist

Besonderes Augenmerk gilt forstwirtschaftlichen Sonderkulturen, Aufforstungen ohne Zaun, Verkehrsknotenpunkten mit hoher Wildunfallgefahr sowie Erholungsschwerpunkten mit starker Frequentierung durch Spaziergänger und freilaufende Hunde.

Rechtspflichten und Zuständigkeiten

Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Für die Jagdpacht soll eine Dauer von mindestens neun Jahren vereinbart werden. Die Pachtzeit soll jeweils zu dem Zeitpunkt anfangen und enden, zu dem auch das Jagdjahr (1. April bis 31. März) beginnt und endet. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Ein Jagdpachtvertrag, der bei seinem Abschluß den Vorschriften des Absatzes 1 Satz 2 Halbsatz 1, des Absatzes 2, des Absatzes 3, des Absatzes 4 Satz 1 oder des Absatzes 5 nicht entspricht, ist nichtig. Der Jagdpachtvertrag ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die zuständige Behörde trägt in den Jagdschein die Fläche ein, auf der einem Jagdausübungsberechtigten oder einem Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis nach Absatz 3 das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Revier übernehmen: Bestandsaufnahme vor der Unterschrift

Wie lange sollte eine Bestandsaufnahme dauern?

Mehrere Begehungen zu verschiedenen Tageszeiten und möglichst in unterschiedlichen Jahreszeiten. Ein Revier im belaubten Zustand sieht anders aus als im Winter, und Wildschäden werden erst sichtbar, wenn die Vegetation steht.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht

    Bundeskanzleramt Österreich Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Österreich, Deutschland, Schweiz
Inhalt geprüft