Warum das zählt

Jagdunfälle passieren dort, wo keine Adresse gilt und oft kein Netz ist. Die entscheidende Frage im Ernstfall ist nicht, ob jemand Erste Hilfe kann, sondern ob der Rettungsdienst den Ort findet und mit seinem Fahrzeug hinkommt.

Rettungspunkte

Forstliche Rettungspunkte sind in vielen Regionen veröffentlicht, nummeriert und dem Rettungsdienst bekannt. Ihre Nummern gehören in die Revierkarte und auf einen Zettel im Fahrzeug - eine Nummer durchzugeben ist im Schock einfacher als eine Wegbeschreibung.

Zufahrten und Erreichbarkeit

Nicht jeder Weg trägt ein Rettungsfahrzeug. Zu erfassen ist, welche Zufahrt befahrbar ist, wo Schranken stehen und wer den Schlüssel hat. Eine verschlossene Schranke ohne greifbaren Schlüssel kostet die Zeit, auf die es ankommt.

Mobilfunknetz im Revier

Funklöcher sind bekannt, wenn man sie einmal systematisch aufnimmt. Wer weiß, wo er wieder Empfang hat, verliert im Ernstfall keine Minuten mit Suchen. Der Notruf funktioniert unter Umständen auch ohne eigenes Netz, wenn ein anderes verfügbar ist.

Alarmierung

Bei Ansitz und Bewegungsjagd gilt: Jemand weiß, wer wo sitzt und wann er zurück ist. Eine verabredete Rückmeldung nach der Jagd ist die einfachste Sicherung überhaupt - sie schlägt Alarm, wenn der Betroffene es selbst nicht mehr kann.

Ausrüstung

Verbandmaterial gehört an den Mann und nicht ins Fahrzeug. Bei Schussverletzungen und starken Blutungen zählt Material, das man einhändig anlegen kann.

Vorgehen

Der Notfallplan beantwortet, bevor etwas passiert: Wen ruft wer an, welcher Rettungspunkt gilt, welche Zufahrt trägt ein Rettungsfahrzeug, wo ist Empfang, wer hat den Schrankenschlüssel. Forstliche Rettungspunkte sind in vielen Regionen nummeriert und dem Rettungsdienst bekannt; ihre Nummern gehören in die Karte und auf einen Zettel im Fahrzeug.

Vor Gesellschaftsjagden steht das Briefing: Standorte, Schussfeldgrenzen, Signalordnung, Verhalten bei Krankwild, Rückmeldung nach der Jagd. Bei Einzeljagd weiß jemand, wer wo sitzt und wann er zurück ist. Verbandmaterial gehört an den Mann, nicht nur ins Auto.

Die SVLFG ist in Deutschland der Unfallversicherungsträger der Jagd; ihre Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter (unter anderem zur Erntejagd) sind der betriebliche Rahmen, kein Ersatz für die örtliche Zufahrtsliste. In Österreich und der Schweiz gelten die jeweiligen Unfallversicherer und Rettungsorganisationen.

Worauf zu achten ist

Sensible Koordinaten von Kanzeln gehören nicht in denselben Zettel, der im ungesicherten Fahrzeug liegt. Rettungspunkte sind öffentlich gedacht; Kirrungen nicht. Der Plan wird nach dem Winter und vor der Bewegungsjagd geprüft, nicht nach dem Unfall.

Rechtspflichten und Zuständigkeiten

In Deutschland sind Waldbesitzer und Forstunternehmer verpflichtet, durch geeignete technische und organisatorische Schritte dafür Sorge zu tragen, dass für die mit Forstarbeiten beauftragten Personen unverzüglich die notwendige fachkundige Hilfe herbeigerufen und an den Unfallort geleitet werden kann. Wer allein mit der Seilwinde arbeitet, erfüllt die Anforderung beispielsweise dann, wenn eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) zum Einsatz kommt.

Fachliche Vorgaben und Förderung

Die SVLFG stellt Broschüren wie B11 (Jagd), B12 (Hochsitzkonstruktion), B44 (Erntejagd) und B46 (Klettersitze) bereit. Die SVLFG bietet Seminare an, wie 'Sicher und gesund arbeiten im Klein-Privatwald' und 'Sicher und gesund arbeiten in der Forstwirtschaft'. Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) hat 2017 den Praxisleitfaden 'Ausweisen forstlicher Rettungspunkte' veröffentlicht. Der KWF empfiehlt, Rettungspunkte mit einem Schild zu beschildern, das die Rettungspunktnummer, die Notrufnummer 112 und weitere Informationen enthält.

Sicherheit

Zu den anderen geeigneten sicherheitstechnischen Vorkehrungen gehören eine entsprechende fachliche Ausbildung und Fachkunde, eine angemessene technische Ausrüstung einschließlich Körperschutzausrüstung und ein Notrufsystem nach DIN V VDE V 0825-11 (z. B. Mobiltelefon mit Notruffunktion, 'Notrufhandy').

Checkliste

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Häufige Fragen zu Notfall- und Rettungsplan für das Revier

Wo finde ich die Rettungspunkte meines Reviers?

Sie werden von den Landesforstverwaltungen und Forstbetrieben veröffentlicht, in vielen Regionen als Kartendienst oder Datensatz. Zuständig ist die Forstbehörde des Landes beziehungsweise Kantons.

Quellen und Evidenz

3 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 2.9.2026

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Jagd

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht

    Bundeskanzleramt Österreich Primärdokument öffnen ↗
  3. Fachverband / Körperschaft Abruf: 20.9.2026

    Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

    Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Österreich, Deutschland, Schweiz
Inhalt geprüft