Warum das zählt

Jagdeinrichtungen unterliegen extremer Witterung durch Regen, Schnee, Pilzbefall und Frosteinwirkung. Ein Versagen tragender Bauteile (Leitersprossen, Ständer, Kanzelböden) führt zu schweren Stürzen mit Querschnitts- oder Todesfolge. In Deutschland steht der Pächter in der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nach VSG 4.4.

Inventar aufnehmen

Alle Ansitzeinrichtungen werden mit eindeutigen Nummern versehen und in einem Kanzelkataster mit Standortkoordinaten, Baujahr, Bauart (Drückjagdbock, Ansitzleiter, geschlossene Kanzel) und Prüfdatum lückenlos erfasst.

Prüfung der Einrichtungen

Die Hauptprüfung findet im zeitigen Frühjahr nach dem Frost statt: Rüttelprobe am Gerüst, Hebelprobe an jeder einzelnen Leitersprosse, Prüfung auf Holzfäule an den Bodenberührungspunkten (Verwendung von Stützschuhen oder Betonsteinen statt direktem Erdkontakt) und Kontrolle von Dachabdeckungen und Absturzsicherungen.

Sperrung und Kennzeichnung

Mangelhafte Ansitze müssen unverzüglich unbenutzbar gemacht werden: Leiter abnehmen oder mit einer stabilen Querlatte und deutlichem Warnhinweis ("Gesperrt - Absturzgefahr") dauerhaft gegen Besteigen sichern.

Rückbau nicht mehr genutzter Einrichtungen

Nicht mehr sanierungsfähige Einrichtungen müssen vollständig aus dem Wald entfernt werden. Zurückgelassene Dachpappe, verrostete Nägel und Maschendraht stellen gefährliche Umweltaltlasten und Verletzungsrisiken für Wild und Waldspaziergänger dar.

Vorgehen

Schriftliche Protokollierung jeder jährlichen Sicht- und Belastungsprüfung mit Datum, Prüfername, Befund und durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen zur rechtlichen Absicherung im Haftungsfall.

Worauf zu achten ist

Besondere Beachtung gilt Schraubverbindungen (keine einfachen Baunägel für Sprossen verwenden!) und Baumsitzen, bei denen das Dickenwachstum des Baumes Befestigungen lockern oder sprengen kann.

Rechtspflichten und Zuständigkeiten

Die Anwendungen für Landesrecht in konsolidierter Fassung (erste Spalte) enthalten einzelne Gliederungseinheiten von Rechtsvorschriften der österreichischen Bundesländer. Die Landesgesetzblätter in konsolidierter Fassung liegen für Wien seit Mitte 2014 vor.

Fachliche Vorgaben und Förderung

Zusätzlich bietet die SVLFG die Broschüre „Sicherer Einsatz von Klettersitzen“ mit Stand 03/2025 an. Die Broschüre „Erntejagd“ mit Stand 09/2019 ist ebenfalls als Download verfügbar. Historische Fassungen sind für Kärnten und Tirol seit dem 1.1.2011 verfügbar.

Sicherheit

Branchenspezifische Informationen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Jagd sind im Angebot. Im Rahmen der Prävention werden Seminare wie „Sicher und gesund arbeiten im Klein-Privatwald“ angeboten. Zur sicheren Erntejagd werden Tipps bereitgestellt. Die Broschüre „B12 Broschüre Sichere Hochsitzkonstruktion“ gibt eine Anleitung für den Bau von sicheren Hochsitzen. Die Broschüre „B46 Broschüre Sicherer Einsatz von Klettersitzen“ befasst sich mit dem sicheren Einsatz von Klettersitzen. Die Mitgliedschaft von Jägern in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) und deren Beiträge sind Gegenstand von Diskussionen. Wer jagt oder jagdliche Einrichtungen errichtet, setzt sich dabei besonderen Gefahren für Unfälle und Gesundheit aus. Die Broschüre „Sichere Hochsitzkonstruktion“ bietet Anleitung für den Bau von sicheren Hochsitzen und hat Stand 11/2021. Die SVLFG bietet Seminare zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz an, beispielsweise „Sicher und gesund arbeiten im Klein-Privatwald“. Die SVLFG stellt Checklisten und Unterweisungshilfen zum sicheren Jagdwesen bereit.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Jagdeinrichtungen kontrollieren und sperren

Wie oft muss geprüft werden?

Vor der Saison und nach jedem starken Sturm ist der praktische Mindesttakt. Welche Pflichten im Einzelnen bestehen, richtet sich nach dem hier geltenden Recht und den Vorgaben der zuständigen Unfallversicherung; sie sind vor Ort zu erfragen.

Quellen und Evidenz

2 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 2.9.2026

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Jagd

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht

    Bundeskanzleramt Österreich Primärdokument öffnen ↗

Geltung und Prüfstand

Gilt für
Österreich, Deutschland, Schweiz
Inhalt geprüft