Fragen zum Selbsttest
29 FragenJe Frage ist genau eine Antwort richtig. Wähle eine Option, um sofort die Auswertung mit Begründung zu sehen. Mit der Tastatur: Pfeiltasten wählen, Leertaste oder Eingabetaste werten.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist D: Im Eigenjagdbezirk der Grundeigentümer, im gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagdgenossenschaft
Das Jagdrecht steht dem Grundeigentümer zu (§ 3 Abs. 1 BJagdG). Die Ausübung liegt im Eigenjagdbezirk beim Eigentümer, im gemeinschaftlichen Jagdbezirk bei der Jagdgenossenschaft (§ 8 Abs. 5 BJagdG), die sie in aller Regel verpachtet.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist D: Der Jagdschein erlaubt die Jagdausübung, die Waffenbesitzkarte den Erwerb und Besitz von Waffen
Der Jagdschein ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis zu jagen, die Waffenbesitzkarte das waffenrechtliche Dokument für Erwerb und Besitz. Der gültige Jagdschein erleichtert den Erwerb jagdlicher Langwaffen, ersetzt die Waffenbesitzkarte aber nicht.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist C: Eine Fläche, auf der die Jagd ruht, etwa Wohngrundstücke, Hofräume und Friedhöfe
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd aus Sicherheitsgründen. Eine begrenzte Ausübung ist nur mit behördlicher Gestattung möglich.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist C: Den Jagdschein, den Personalausweis oder Pass und, wenn der Erwerb der Waffe erlaubnispflichtig ist, die Waffenbesitzkarte
Wer die Jagd ausübt, muss den Jagdschein mit sich führen (§ 15 Abs. 1 BJagdG). Wer dabei eine Waffe führt, muss nach § 38 Abs. 1 Satz 1 WaffG außerdem den Personalausweis oder Pass und, wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb der Waffe bedarf, die Waffenbesitzkarte mit sich führen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 WaffG (mit dem Jahresjagdschein erworbene Langwaffe) genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist (§ 38 Abs. 1 Satz 2 WaffG).
-
Lösung anzeigen
Richtig ist C: Der Zeitraum, in dem eine Wildart bejagt werden darf; außerhalb gilt die Schonzeit
Die Jagdzeit benennt, wann eine Wildart bejagt werden darf; außerhalb gilt die Schonzeit. Bundesrechtlich legt die Verordnung über die Jagdzeiten (1977) die Zeiten fest (§ 22 Abs. 1 BJagdG); die Länder können abweichende Zeiten festsetzen.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist A: Verhütung übermäßiger Schäden an Forst- und Landwirtschaftskulturen
Das BJagdG regelt Jagdrecht, Hege und Jagdausübung. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BJagdG ist die Hege so durchzuführen, dass Beeinträchtigungen der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden; § 21 Abs. 1 BJagdG richtet die Abschussregelung daran aus.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist A: Die Pflicht zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestands
Die Hege sichert einen artenreichen und gesunden Wildbestand samt seiner Lebensgrundlagen und soll zugleich Beeinträchtigungen der Land- und Forstwirtschaft vermeiden.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist D: 9 Jahre
Nach § 11 Abs. 4 BJagdG soll die Pachtdauer mindestens neun Jahre betragen. Die Länder können abweichende Mindestpachtzeiten festsetzen; maßgeblich ist das jeweilige Landesjagdgesetz.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist B: Der Jagdpächter (gemäß Vereinbarung im Pachtvertrag) bzw. die Jagdgenossenschaft
Primär haftet die Jagdgenossenschaft, die die Ersatzpflicht meist per Vertrag auf den Pächter überträgt.
-
Lösung anzeigen
Richtig ist D: Zusammenstoß eines fahrenden Fahrzeugs mit Schalenwild oder sonstigem Jagdwild
Kollision von Kraftfahrzeugen mit Wildtieren auf öffentlichen Straßen.
Dein Ergebnis: Fragen zum Selbsttest
Quellen und Evidenz
1 Eintrag- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Bundesjagdgesetz (BJagdG)